Der_Mario
Eine Kündigung wäre nur durch den neuen Eigentümer möglich. Außerdem bedürfen Kündigungen der Schriftform, eine mündliche Aussage ist also unwirksam.
Ob die Voraussetzungen für Eigenbedarf gegeben sind, kann ich natürlich nicht beurteilen. Aber selbst wenn, ist die Kündigung an die gesetzlichen Kündigungsfristen gebunden.
cyberball
So morgen ist Notar Termin und meine alte Vermieterin will das ich bis Ende September die Miete weiterhin an sie zahle. Darf ich das ?
Den sie ist ja dann nicht mehr Eigentümerin und zieht erst im September aus dem Haus aus, da die neuen VM im September einziehen wollen.
Da sie mir jetzt nimmer kündigen kann ... was hab ich für ne Kündigungsfrist beim neuen VM ? weil dieser geht davon aus das Haus im September leer vorzufinden.
Der MAkler hat auch dem neuen Käufer versichert das das Haus leerstehe bis zu seinem Einzug. Nur ich will da nicht raus.
Kann er mir nun vor der Sperrfrist von 3 jahren kündigen ? Wohne seit fast 6 Jahren in der Wohnung und habe eigentlich einen 10 Jahresvertrag unterschrieben.