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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

folgendes Problem. Ich wohne seit ca 6 Jahren in einem Einfamilienhaus ohne seperaten Eingang. Das heißt.. ich muss durch den Gang des Vermieters um meine Wohnung betreten zu können. Nun wurde das Haus an eine türkische Familie verkauft und diese will oder meinte das ich ausgezogen bin wenn Sie einziehen.
Aber ich habe keien Kündigung durch den alten Vermieter bekommen noch eine durch den neuen vermieter.

Was kann jetzt passieren ? Muss ich ausziehen wenn er auf Eigenbedarf kündigt ?

Über Hilfe bin ich dankbar. Ich habe nur mündlich von meiner alten Vermieterin gehört das wir bis September das Haus geräumt haben sollen.
Stichwörter: hausverkauf + eigenbedeárf

2 Kommentare zu „Hausverkauf Eigenbedeárf”

Der_Mario Experte!

Eine Kündigung wäre nur durch den neuen Eigentümer möglich. Außerdem bedürfen Kündigungen der Schriftform, eine mündliche Aussage ist also unwirksam.

Ob die Voraussetzungen für Eigenbedarf gegeben sind, kann ich natürlich nicht beurteilen. Aber selbst wenn, ist die Kündigung an die gesetzlichen Kündigungsfristen gebunden.

cyberball

So morgen ist Notar Termin und meine alte Vermieterin will das ich bis Ende September die Miete weiterhin an sie zahle. Darf ich das ?
Den sie ist ja dann nicht mehr Eigentümerin und zieht erst im September aus dem Haus aus, da die neuen VM im September einziehen wollen.

Da sie mir jetzt nimmer kündigen kann ... was hab ich für ne Kündigungsfrist beim neuen VM ? weil dieser geht davon aus das Haus im September leer vorzufinden.
Der MAkler hat auch dem neuen Käufer versichert das das Haus leerstehe bis zu seinem Einzug. Nur ich will da nicht raus.

Kann er mir nun vor der Sperrfrist von 3 jahren kündigen ? Wohne seit fast 6 Jahren in der Wohnung und habe eigentlich einen 10 Jahresvertrag unterschrieben.

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