Susanne
Erst einmal sollte der Mietvertrag überprüft werden, ob die Renovierungsklauseln überhaupt wirksam sind, da hat sich in der letzten Zeit ziemlich viel getan.
Parkett abschleifen gehört z.B. nicht zu den Schönheitsreparaturen. Gibt es dazu eine Klausel im Mietvertrag? Wenn ja, bitte genauen Wortlaut.
Sind die Schönheitsreparaturen allerdings wirksam auf den Mieter abgewälzt und der Mieter unterlässt diese, kann der VM eine Fachfirma beauftragen.
Ganz sicher werden die Kosten einer Fachfirma über die von Dir genannte Kautionshöhe hinausgehen. Werden die Kosten nicht beglichen, kann der VM auf Zahlung klagen, dann wirds richtig teuer, denn dann kommen noch Anwalts- und Gerichtskosten dazu.