Der_Mario
Hallo Juman.
Ich hoffe mal, Ihr habt für das Akzeptieren der Mietminderung was schriftliches, denn mir kommen 50 % für etwas beschädigtes Parkett, eine fehlende Zarge und eine kaputte Wohnungstür etwas hoch vor.
Aber zu Deinen Fragen:
Selbstverständlich darf der Vermieter nicht rückwirkend volle Mietzahlung verlangen, denn der Mangel bestand ja (bzw 2 davon bestehen weiter).
Wenn immer noch 2 Mängel bestehen (Zarge und Wohnungstür) dürfte auch weiterhin eine Mietminderung möglich sein, zumindest was das nicht unerhebliche Sicherheitsproblem mit der Wohnungstür angeht. Ob eine fehlende Zarge dazu berechtigt, kann ich nicht sagen.
Schau mal hier im Forum in der Rubrik "Mietminderungstabelle" nach, vielleicht findest Du da was passendes.
Obwohl es für das Vertrauensverhältnis zwischen Mieter und Vermieter nicht gerade förderlich ist, wäre es meiner Meinung nach sinnvoller, den Sachverhalt mit einem Fachanwalt oder wenigstens Deinem örtlichen Mieterverein zu besprechen.
Auch wenn Du das jetzt nicht hören möchtest, aber unberechtigt überhöhte Mietminderungen geben dem Vermieter einen Kündigungsgrund, schon allein deshalb wäre es sinnvoller, einen Experten aufzusuchen.
Juman
Guten Morgen und vielen Dank für deine Antwort.
Ich hab mich gestern Abend noch ein bischen informiert und mir folgende Lösung zurückgelegt: Werde unserem Vermieter vorschlagen für die restlichen 7 Monate 20% der Miete nachzuzahlen. Dann hätten wir 70% (50%+20%) der Miete gezahlt und eine Mietminderung von 30% zurückbehalten. Weiterhin erwägen wir eine Mietminderung von 20% bis die restlichen Mängel behoben wurden.
Das scheint für uns ganz fair und beide Parteien haben ihr Gesicht gewahrt.
Trotzdem wollte ich heute nochmal unserm Mieterverein hier im Ort einen besuch abstatten und mich mal beraten lassen. Dazu noch eine Frage: Ist es grundsätzlich lohnend einen Mieterverein aufzusuchen oder sind nicht alle empfehlenswert? In unserem Falle wäre es der Mieterverein für den Wetteraukreis. Habt ihr da schon Meinungen drüber gehört?
Vielen Dank nochmal für die Antwort.
MfG
Juman
Der_Mario
Das scheint für uns ganz fair und beide Parteien haben ihr Gesicht gewahrt.[/quote:1805b]
Zumindest wäre es ein Entgegekommen von beiden Seiten, wenn sich der Vermieter drauf einlässt. Ist auf jeden Fall für das Vertrauensverhältnis positiv.
Aber die Forderung nach kompletter Nachzahlung ist absurd, erst recht mit der Begründung, dass der Mangel ja nun behoben sei. Er hat bestanden, das ist das einzige was hier relevant ist. Es ist sogar ohne Bedeutung, ob der Grund für die Minderung ein Verschulden des Vermieters ist oder nicht.
Wie gesagt, ich kann nicht beurteilen, inwieweit die Mietminderung berechtigt war bzw die geplante Minderung angemessen ist. Das müsstest Du mit einem Experten abklären.
Zu Mietervereinen kann ich Dir leider nichts sagen, da habe ich noch keine eigenen Erfahrungen gemacht. Aber es ist da wohl wie überall, es gibt positive und negative Meinungen über die.
Endu
Mietverein ist ne gute Idee! Ich zumindest habe positive Erfahrungen gemacht.
Aber davon mal abgesehen, würde ich den Vorschlag dem Vermieter schriftlich unterbreiten. Dann mal sehen wie er reagiert.
Die beiden anderen noch offenen Posten auf alle Fälle nochmals schriftlich anmahnen bzw. melden. Dazu gleich auch Mietminderung ankündigen, 20 % kannste da meiner Meinung nach schon abziehen, allein schon wg. dem Sicherheitsrisiko der Wohnungstüre. Zuzüglich kannst du ja dann je nach dem wie er sich zu deinem Vorschlag stellt bzw. gestellt hat, noch Miete bis zur vollständigen Reparatur der Mängel zurückhalten. Dieser Wert ist variabel. Würde auch mal so mit 20 % beginnen und dann siehste ja was geht. Tut sich nichts dann kannst du weiters erhöhen. Allerdings ist dieses Geld dann nach der vollständigen Reparatur an den VM auszubezahlen. Aber es ist ne Möglichkeit den Druck auf den VM weiters zu erhöhen.
Letztendlich kannst du dann noch nach Ankündigung die Mängel auf eigene Rechnung beseitigen lassen. Die fälligen Rechnungsbeträge ziehst du von der Miete ab.
Letztendlich ist es aber gut wenn du dir dazu professionellen Rat, beispielsweise bei einem Mieterbund einholst.
Ach ja noch was: Minderungen werden immer von der Bruttomiete also Kaltmiete zzgl. Nebenkosten berechnet.
Der_Mario
Noch ein Nachtrag zu Endu:
Wenn Du die beiden Mängel schriftlich anmahnst, solltest Du auch eine angemessene Frist für die Beseitigung setzen. Vor allem bei der Wohnungstür das Argument mit der mangelhaften Sicherheit hervorheben.
Weise darauf hin, dass Du nach Ablauf der Frist die Schäden selbst beheben lassen wirst und die Rechnungsbeträge von der Mietzahlung einbehältst.