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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
kann meine Mitbewohnerin, die zugleich meine Vermieterin ist, von mir einen Anteil der von ihr gezahlten Maklerprovision verlangen?
Habe ich bei Auszug ein Recht auf Rückzahlung, wenn ich ihr diesen Anteil schon überwiesen habe.
Vielen Dank für eure Hilfe
Alex
Stichwörter: marklerprovision + untermieter + wg

1 Kommentar zu „Marklerprovision als Untermieter in Wg???”

volker* Experte!

Hallo Alex,

kommt auf die beim Abschluss des Untermietvertrages getroffenen Vereinbarungen an.

Wenn die anteilige Erstattung der MC zugesagt wurde, dann kann sie diese auch verlangen und braucht sie beim Ende des Untermietvertrages auch nicht zurückzuzahlen.

Wenn die Provision gezahlt wurde ohne dass eine Verpflichtung bestand (Beweisfrage!), kann sie aus ungerechtfertigter Bereicherung zurück gefordert werden.

Dazu einen Anwalt befragen.

Viele Grüße
Volker

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