volker*
Hallo Alex,
kommt auf die beim Abschluss des Untermietvertrages getroffenen Vereinbarungen an.
Wenn die anteilige Erstattung der MC zugesagt wurde, dann kann sie diese auch verlangen und braucht sie beim Ende des Untermietvertrages auch nicht zurückzuzahlen.
Wenn die Provision gezahlt wurde ohne dass eine Verpflichtung bestand (Beweisfrage!), kann sie aus ungerechtfertigter Bereicherung zurück gefordert werden.
Dazu einen Anwalt befragen.
Viele Grüße
Volker