Wohnen und leben
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Nelle hat diese Frage gestellt
Hallo!
Haben heute die Kündigung bekommen, nachdem der Vermieter mit ungerechtfertigten finanziellen Forderungen nicht durchkam. Frage ist: Gilt dieses Sonderkündigungsrecht auch, wenn es sich um ein Wohn- und Geschäftshaus handelt, in dem es 2 Läden gibt, der Vermieter selbst eine der beiden "kompletten" Wohnungen bewohnt, während es noch eine kleine Wohnung ohne Bad gibt, die die Schwiegermutter des Vermieters bis zu ihrem Tode bewohnt hat?

0 Kommentare zu „§573a auch bei Wohn- u. Geschäftshaus???”

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