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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Bei Wohnraummietverträgen bezieht sich der Umfang der Kleinreparaturklausel auf solche Teile der Mietsache, die zum unmittelbaren Mietobjekt gehören und mit denen der Mieter immer in Kontakt steht. <br />
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Eine Einbeziehung von Gemeinschaftseinrichtungen oder sonstigen Ausstattung des Wohnhauses wie z. B. die Hauseingangstür ist hierbei unzulässig. Verlang der Vermieter also vom Mieter die Beteiligung an den Kosten für die Reparatur der Hauseingangstür eines Mehrfamilienhauses, so muß der Mieter dies grundsätzlich nicht zahlen! <br />
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Anerkannt sind z. B. Reparaturen an folgenden Gegenständen:<br />
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- Rolläden, Fenster- und Türverschlüsse <br />
- Verschlußvorrichtungen von Fensterläden <br />
- Wasserhähne <br />
- Wasch- und Abflußbecken <br />
- Heizkörperventile <br />
- Heiz- und Kocheinrichtungen <br />
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Zerbrochene Innen- und Außenscheiben in den Mieträumen fallen nicht unter die Kleinreparaturen. <br />
Stichwörter: kleinreparaturen

0 Kommentare zu „Was sind Kleinreparaturen”

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