Ghostraider
Ich habe meist ein offenes Ohr für beide Seiten und versuche auch soweit es geht immer tolerant zu sein.
Nur manchmal weiß ich auch keinen direkten Rat mehr und kann mir nur so helfen das ich knallhart sage was ich machen würde.
Erst einmal den Vermieter den Schaden nochmals schriftlich melden mit Fristsetzung von 7 Tage und den Vermerk das danach ein Handwerker beauftragt wird die Heizung zu kontrollieren und die Rechnung über die Miete ausgeglichen wird.
Das soll heißen, das die Rechnung über soundsoviel Monate um einen bestimmten Betrag gekürzt wird bis die Rechnung bezahlt ist. Das ist die eine Möglichkeit.
Die zweite wäre.
Sie melden den Schaden nochmals schriftlich mit Fristsetzung bis zur nächsten Mietzahlung, also bis zum 28.09. und schreiben bei das Sie ein Konto eingerichtet haben worauf Sie die Miete einzahlen und diese erst freigeben wenn der Schaden behoben ist. (Zurückhalterecht)
Für diese beiden Anregungen würde ich sofort einen Rechtsanwalt aufsuchen sich nochmals darüber beraten lassen und loslegen.
Natürlich würde ich auch zusehen das ich bald irgendwo eine neue Wohnung bekomme denn es wird jetzt dadurch ein Spießrutenlauf mit dem Vermieter. Sie werden den durch diese Maßnahme natürlich total verärgern. Aber wie Sie meinen will er Sie sowieso raus haben.
Gruß
Ghost