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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich habe heute meinen neuen Mietvertrag aus dem Briefkasten gefischt, den ich baldigst zurücksenden sollte. (Leider handelt es sich um eine Stadt, wo Mieter froh sein dürfen überhaupt einen Mietvertrag zu ergattern). Diesbezüglich habe ich ein paar Fragen bezüglich der Mietzeit. Folgendes steht im Vertrag:

"Der Mietvertrag wird auf die Dauer von 5 Jahren abgeschlossen. Das Mietverhältnis endet entsprechend der jeweiligen, gesetzlichen Regelung, ggf. spätestens zu diesem Zeitpunkt."

"Der Mieter kann den Vertrag auch während der vereinbarten 5-jährigen Mietzeit mit gesetzlicher Frist (3 Monate zum Monatsende) kündigen, jedoch nicht auf einen Termin vor ablauf von 30 Monaten seit Beginn des Mietverhältnisses. Der Vermieter zerzichtet während einer 5-jährigen Vertragslaufzeit auf sein reguläres Kündigungsrecht".

"Setzt der der Mieter den Gebrauch der Mietsache nach ABlauf der Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung. Fortsetzung oder Erneuerung des Mietverhältnisses müssen schriftlich vereinbart werden.

Zusätzlich ist eine Mietpreiserhöhung nach 2 Jahren um 18€, und nach 4 Jahren ebenfalls um 18€ vorgesehen.

Meine Fragen zum vorliegendem Dilemma:

Um was für einen Vertrag handelt es sich nun überhaupt?!?

Handelt es sich nun um einen wirksamen Zeitmietvertrag mit Kündigungsausschluss?
Für einen Zeitmietvertrag sind keine Vereinbarungen genannt, weder vor Vertragsabschluss noch im Vertrag selber enthalten (kein der Vermieter will die Wohnung zum Eigenbedarf nutzen, abreißen, renovieren oder an Angestellte vermieten.)

Ich dachte immer, Verträge mit Kündigungsausschluß sind auf unbefristete Zeit gestellt? So, wie ich das verstanden habe, liegt allerdings eine frist vor.

Oder handelt es sich in diesem Fall um einen Staffelmietvertrag??

Vielden Dank in Voraus!
Stichwörter: hilfe + mietvertrag

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