Susanne
Nein, gibt es definitiv nicht. Jeder so, wie er es liebt. Allerdings muss er für Schäden am Wohnraum durch sein Verhalten aufkommen. Aber ein Mieter kann nicht darauf bestehen, dass die Wohnung unter ihm geheizt wird, nur damit es "Fusswarm" ist. Sollte bei voller Heizkraft allerdings die Mindestwärme nicht erreicht werden, so ist dies ein Mietminderungsgrund. Aber auch die Messung wird in der Zimmermitte und nicht im Fussbereich gemacht.
Christoph_A.
Dem Mieter darf kein bestimmtes Heizverhalten vorgeschrieben werden, solange dadurch nicht die Substanz des Hauses bzw. der Wohnung gefährdet wird.
Wurde der Mieter mal darauf angesprochen ? Vielleicht weiß er garnicht, daß stundenlanges auf Kipp-stellen kontraproduktiv ist.
HotblackDesiato
Meine Mieter haben durch ihr dauernd gekipptes Fenster im Schlafzimmer diesen Winter Schimmelbildung hervorgerufen, da besteht kein Zweifel, denn als ich selbst drin gewohnt habe war jahrelang nichts, die Wohnung ist sehr warm und trocken.
Vielleicht sollten Sie mal dem Eigentümer dieser Wohnung einen Tipp geben. Der Mieter unter Ihnen hat sicher auch schon Probleme damit.
Stefan