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Sternchen123 hat diese Frage gestellt
Hallo!
Meine Eltern wohnen seit ca. 25 Jahren in einer Mietwohnung. Letztes Jahr 2008 wurde Ihnen zum 30.08.2009 gekündigt (Kündigungsfrist 1 Jahr), da die Hauseigentümerin gestorben ist und der Sohn das Haus verkaufen möchte. Bisher gab es nie ein Problem.
Meine Eltern sind jetzt bereits zum 01.06.2009 vorzeitig ausgezogen, da man ja nicht auf den letzten Tag planen kann. Am 25.06.2009 findet jetzt vorraussichtlich die Schlüsselübergabe, Stromablesung usw. statt.
Der Vermieter möchte aber nach der Schlüsselübergabe, dass meine Eltern noch die Miete bis zum 30.08.2009 bezahlen, weil ja die Kündigung bis dahin erfolgte.
Meine Eltern können aber dann Ihre alte Wohnung nicht mehr betreten, da Sie ja keine Schlüssel mehr haben.
Kann mir jemand helfen, bzw. weiß jemand wie da die rechtliche Lage ist, ob Sie die Miete noch weiterhin bezahlen müssen???

Vielen Dank
Sternchen123
Stichwörter: miete + schluesseluebergabe

1 Kommentar zu „Muss man die Miete nach der Schlüsselübergabe noch zahlen?”

Feffek Experte! 02.06.2009 13:16

Moin Sternchen123,

§ 535 BGB

(1)Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren.

Deine Eltern sind lediglich verpflichtet, die Mietwohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses (d.h. 30.08.2009) zurückzugeben (§ 546 BGB). Rechtlich betrachtet müsstet Ihr also auch keine Wohnungsübergabe am 25.06.2009 machen!

Wenn deine Eltern also eine Wohnungsübergabe am 25.06.2009 machen und ab diesen Zeitraum kein Zugang zur Wohnung haben und zusätzlich noch Miete zahlen, verstöß dieses gegen die gesetzlichen Regelungen aus dem BGB und folglich ist das Vorgehen des Vermieters rechtswidrig.

Wenn Ihr eine Wohnungsabnahme macht, dann besteht (!) darauf, dass auch zu dem Zeitpunkt das Mietverhältnis endet (sprich ab dem 01.07.2009 keine Miete mehr zahlen)!!! Wenn der Vermieter dem nicht zustimmt, dann macht einen Termin auch erst zum Ende August 2009 (das ist das Recht deiner Eltern).

Ggf. kontaktiert den örtlichen Mieterverein und/oder Fachanwalt zwecks Hilfestellung!

Gruß
Feffek

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