Feffek 02.06.2009 13:16
Moin Sternchen123,
§ 535 BGB
(1)Durch den Mietvertrag wird der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren.
Deine Eltern sind lediglich verpflichtet, die Mietwohnung nach Beendigung des Mietverhältnisses (d.h. 30.08.2009) zurückzugeben (§ 546 BGB). Rechtlich betrachtet müsstet Ihr also auch keine Wohnungsübergabe am 25.06.2009 machen!
Wenn deine Eltern also eine Wohnungsübergabe am 25.06.2009 machen und ab diesen Zeitraum kein Zugang zur Wohnung haben und zusätzlich noch Miete zahlen, verstöß dieses gegen die gesetzlichen Regelungen aus dem BGB und folglich ist das Vorgehen des Vermieters rechtswidrig.
Wenn Ihr eine Wohnungsabnahme macht, dann besteht (!) darauf, dass auch zu dem Zeitpunkt das Mietverhältnis endet (sprich ab dem 01.07.2009 keine Miete mehr zahlen)!!! Wenn der Vermieter dem nicht zustimmt, dann macht einen Termin auch erst zum Ende August 2009 (das ist das Recht deiner Eltern).
Ggf. kontaktiert den örtlichen Mieterverein und/oder Fachanwalt zwecks Hilfestellung!
Gruß
Feffek