Feffek 16.02.2009 16:35
Hallo Nici,
das von dir erwähnt Restaurant ist das Teil des Wohnhauses bei Dir (sprich 2 Wohnungen und eine Gewerbl. Fläche ?Restaurant)?
Feffek
nicicabrera 16.02.2009 18:52
ja, das restaurant ist im gleichem wohnhaus. das restaurant ist im EG meine nachbarn und besitzer des restaurants im 1OG ich im 2OG. die wohnungen haben die gleiche qm , das restaurant ist entscheident groesser...
nici
Feffek 17.02.2009 09:58
Hallo Nici,
Bei einer gemischten Nutzung des Gebäudes (gewerblich und wohnen) muss der Vermieter eine Kostentrennung für die gewerbliche Betriebe und Wohnungen vornehmen, wenn gewerbliche Mieter im Haus oder der Abrechnungseinheit erheblich höhere Müllentsorgungskosten nach sich ziehen.
Einige Gerichtsurteile verweisen darauf (vgl. LG Berlin MM 1996,327 / AG Hamburg WuM 2002,265), das durch eine Imbiss und/oder Restaurant höhere Müllbeseitigungskosten entstehen. In solchen Fällen muss der Vermieter für den Gewerbebetrieb einen eigenen Müllcontainer bereitstellen und die Kosten getrennt zu berechnen (dürfen nicht zu deinen Lasten gehen ? z.B. Nebenkostenabrechnung) (vgl.Kinne, GE 2003, 504 / Schmid, ZMR 1998,257 [261].
Ergo: dein Vermieter sollte/muss eine separate Mülltonne aufstellen lassen.
Ungeachtet dessen würde ich dir nahe legen den örtlichen Mieterverein aufzusuchen, da ich die Vermutung habe, dass du viele Kosten (im Zuge deiner jährlichen Nebenkostenabrechnung) mit bezahlst die auf die gewerbliche Fläche fällt. Bei einer gemischten Nutzung des Gebäudes; wie in deinem Fall; sind die jährlich anfallenden Kosten grundsätzlich getrennt zu berechnen.
Ich hoffe dir etwas weiter geholfen zu haben
Feffek