Susanne
1. Im Mietvertrag nachschauen: Werden diese Kosten über die NK abgerechnet, muss dies hier vereinbart sein. Bei der nächsten NK mal den Rechnungsbeleg verlangen!
2. Dazu kann der VM nicht verpflichtet werden.
Gast
Hi!
Erstmal danke für die Antwort.
Verstehe ich das richtig? Der Vermieter müsste also ALLE Kosten, falls er sie über die Nebenkosten abrechnet, anhand von Belegen nachweisen können?? Also speziell jetzt in meinem Fall müsste er also Belege dafür haben, die rechtfertigen, dass er monatlich knapp 60 € Kosten (da 4 Parteien, auch wenn Vermieter eine davon bewohnt) für den Betrieb einer Satelliten-Anlage hat?? Wird er sicher nicht haben... <!-- s --><!-- s -->
Kann man in diesem Fall auch Geld zurückverlangen???
Gast
Ja, das kannst Du (Verjährung beachten, 4 Jahre in Deinem Fall - beginnend mit dem ABLAUF des Jahres der BK Abrechnung).
Ferner muss eine BK Abrechnung spätestens 12 Monate nach Ablauf des abzurechenden Jahren vorliegen, also BK 2004 wäre am 02.01.2006 zu spät (zurückweisen).
Betriebskosten sind alle die, welche zum "Betrieb" des Mietobjektes gehören, einmalige Installationskosten sind KEINE Betriebskosten und nicht umlagefähig (Wartung auf z.b. Zentralthermen hingegen schon).
Reparaturen sind keine "Wartungen" (also z.b. ständig defekter Fahrstuhl).
Belege der Einzelpositionen der BKAbrg. können beim Vermieter (Termin vereinbaren!) oder per Kopie/Post eingesehen werden (letztes bis 50 ct. pro Kopie/Beleg geht durch).
Wenn Kopien nicht kommen, Frist setzen (+10 Tage), danach BKAbrg. mangels Nachweis insgesamt zurückweisen.
60 € / Monat ist zu hoch. Nachweisen lassen.
Wenn nicht nachweisbar:
1. Zurückweisen bis zur Verjährung
2. Rückforderung der Überzahlungen bisher
3. Korrektur der BK Vorauszahlungen per sofort verlangen
4. Strafanzeige wg. Betruges erwägen
5. So einen Vermieter kein Geld in den Rachen schmeissen und sowie umziehen <!-- s --><!-- s -->