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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

mein Vermieter hat mir mitgeteilt, dass er das gesamte Haus renovieren möchte. Alle Mieter sollen Ihre Wohnungen räumen und in ein anderes Haus des Vermieters (baugleich) umziehen. Im Moment wohne ich mitten in der Innenstadt, das andere Haus ist jedoch erheblich weiter von der Innenstadt entfernt[/u:b5af9]. Bei meinem Einzug vor 4 Monaten war von einer Renovierung in 2006 keine Rede.

1. Muss ich umziehen?[/i:b5af9] Ich wollte doch ursprüngl. in der Innenstadt wohnen!

2. Wenn ich umziehe, muss ich dann noch die komplette Miete zahlen[/i:b5af9] (die ist übrigens gleich hoch wie die Innenstadtmiete!) ?

3. Habe ich nach der Fertigstellung der Renovierung Anspruch darauf, wieder in meine alte (renovierte) Wohnung zurückzukehren[/i:b5af9]?

Danke für eure Hilfe, A.
Stichwörter: wg + renovierung + soll + umziehen

3 Kommentare zu „Ich soll umziehen (wg. Renovierung)”

Susanne Experte!

Bei komplexen Problemen wie diesem möchte ich immer gern raten einen Fachanwalt aufzusuchen.
Der Vermieter stellt offensichtlich eine andere Wohnung zur Verfügung, er muss aber auch für die Umzugskosten aufkommen. Ist die andere Wohnung im Gegensatz zur jetzigen minderwertiger (andere Ausstattung oder kleiner), dann darf natürlich die Mieter gemindert werden. Um hier rechtssicher vorzugehen, sollte auch dies von einem Anwalt gemacht werden. Die anderen Nachteile, die dadurch entstehen, sollte der VM durch einen Schadenersatz abgelten. Macht er das nicht freiwillig, so muss dies eingeklagt werden.
Weiterhin ist nicht zu vergessen, dass bei Fertigstellung mit einer Mieterhöhung durch Modernisierung zu rechnen ist. Daher sollte hier auch der Ra befragt werden, inwiefern es beweisbar ist, dass der VM bei Vertragsschluss vor 4 Monaten seinen Plan zur Sanierung vorsätzlich verschwiegen hat.

A509

Hallo,

(Die Ausstattung der neuen Wohnung ist gleichwertig.)
Also, wenn ich dich richtig verstanden habe, dann darf mich mein VM dazu zwingen, umzuziehen. Aber habe ich tatsächlich ein Recht darauf nachher in meine alte Wohnung in der Innenstadt zurückzukehren?

Der VM hat den Renovierungsplan nicht schriftlich mitgeteilt (übrigens bis heute nicht!) Reicht das als Beweis? Oder hätte es theoretisch ausgereicht, wenn der VM mir bei Vertragsabschluss mündlich von seinen Plänen berichtet hätte?

Vielen Dank für eure Mühe, A.

tenant61 Experte!

zunächst mal zur begriffsbestimmung: der vermieter will sicher nicht renovieren, sondern grundlegend modernisieren. selbstverständlich kann er dich nicht ohne weiteres zum umzug zwingen. man kann, denke ich, getrost davon ausgehen, dass er bei abschluss des mietvertrages bereits über die anstehenden arbeiten bescheid wusste. insofern hätte er keinen unbefristeten mietvertrag abschließen dürfen (handelt es sich um einen solchen?) sondern nur einen befristeten, wobei er die baumaßnahme bereits im vertrag hätte ankündigen müssen. das jetzt bestehende vertragsverhältnis könnte er dann unter einhaltung einer 3-monatigen kündigungsfrist und berufung auf die im vertrag angekündigte modernisierungsabsicht kündigen können. ohne eine solche ankündigung wird es schwierig für ihn, aber ausschließen will ich es nicht. das stichwort lautet "hinderung an angemessener wirtschaftlicher verwertung". u.u. könnte er mit einer solchen begründung durchkommen, wenn man ihm nicht nachweisen kann, dass er die massnahme arglistig verschwiegen hat.
für den fall, dass du nach einem evtl umzug währen der dauer der baumassnahme wieder in die alte (dann modernisierte) wohnung zurück kannst, musst du dich auf eine höhere miete einstellen. entweder kann der vermieter dann einen höhere miete entsprechend der ortsüblichen vergleichsmiete oder einen modernisierungszuschlag fordern.
um´s kurz zu machen: ich hab erhebliche zweifel, dass du ausziehen musst. sicherheit kann dir aber wohl nur ein anwalt oder evtl der mieterverein nach durchsicht aller unterlagen verschaffen.

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