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soschumacher hat diese Frage gestellt



Hallo an alle Experten!

Ich bin vor 5 Monaten in eine Wohnung eingezogen, in der alte Doppelflügelfenster sind. Vom Makler habe ich damals die Information erhalten, dass die Fenster ausgetauscht werden soll, was mir eigentlich sehr recht ist aufgrund von Heizkosten, Lärm etc. Daraufhin habe ich dem Vermieter einen Brief geschrieben, in dem unter anderem steht, dass ich die Mietsache nehme, wenn neue Fenster eingebaut werden. Jetzt habe ich in dieser Woche ein Schreiben vom Vermieter erhalten, dass die Fenster getauscht werden und dass dadurch eine Mieterhöhung zu Stande kommt. Habe ich nun das Recht diese Mieterhöhung anzufechten, da ich ja in dem Brief erklärt habe, dass ich die Wohnung nehme, wenn neue Fenster eingebaut werden.

Vielen Dank für Eure Hilfe
Stichwörter: absprache + fenster + mieterhöhung

1 Kommentar zu „Mietkostenerhöhung durch Fenstereinbau”

Ghostraider Experte!

Die Mieterhöhung können Sie nur anfechten wenn der Fenstereinbau aus Reparaturgründen erfolgte. Diese Arbeit darf keine Mieterhöhung nach sich ziehen.
Da aber so wie ich es raus gelesen habe Sie die Wohnung nur nehmen wenn neue Fenster eingebaut werden, haben Sie somit, man kann sagen, eine Modernisierung gefordert und diese Modernisierung kann der Vermieter mit 11% auf die Miete als Mieterhöhung umlegen. Das ist so rechtens.

Man kann diese Forderung von Ihnen auch als Eigentor bewerten. Hätten Sie abgewartet und erst einmal gesehen ob da nicht Reparaturen an den Fenstern erforderlich geworden wären und wären dann neue Fenster eingesetzt worden wäre wohl keine Mieterhöhung zustande gekommen.

Gruß
ghost

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