Ghostraider
Die Mieterhöhung können Sie nur anfechten wenn der Fenstereinbau aus Reparaturgründen erfolgte. Diese Arbeit darf keine Mieterhöhung nach sich ziehen.
Da aber so wie ich es raus gelesen habe Sie die Wohnung nur nehmen wenn neue Fenster eingebaut werden, haben Sie somit, man kann sagen, eine Modernisierung gefordert und diese Modernisierung kann der Vermieter mit 11% auf die Miete als Mieterhöhung umlegen. Das ist so rechtens.
Man kann diese Forderung von Ihnen auch als Eigentor bewerten. Hätten Sie abgewartet und erst einmal gesehen ob da nicht Reparaturen an den Fenstern erforderlich geworden wären und wären dann neue Fenster eingesetzt worden wäre wohl keine Mieterhöhung zustande gekommen.
Gruß
ghost