fin
Wenn die Grundmiete erhöht werden soll, so hat das mit den Nebenkosten nichts zu tun. Da Vorauszahlungen für Nebenkosten wohl darin sind und Sie auch eine Abrechnung bekommen, so handelt es sich hierbei nicht um eine normale Warmmiete. Der Vermieter kann daher die Grundmiete erhöhen, allerdings muß er sich dabei nach dem örtlichen Mietspiegel richten.
hakra
Hall fin,
vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn ich Sie richtig verstehe spielt es bei einer Mieterhöhung keine Rolle ob Nebenkosten in der Grundmiete enthalten sind.
Diese enthaltenen Nebenkosten dürften dann auch nicht abgerechnet werden.
Unsere, vor kurzem, erhaltene NK-Abrechnung, enthält aber genau diese Positionen. Eine Nachzahlung haben wir aber noch nicht geleistet.
Für einen Laien stellt sich so eine Situation leider sehr verworren dar.
hakra
Susanne
Daher sollte in dieser Situation ein Fachanwalt aufgesucht werden, Mietvertrag mitnehmen!!!