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Hallo,
wenn der Vermieter eine Änderung der Verteilung bei der Abrechnung vornimmt, muß er das zu Beginn des Abrechnungszeitraumes schriftlich mitteilen.
Er kann also nicht einfach Kosten hinzufügen oder den Verteilerschlüssel ändern. Es gibt nur eine Ausnahme: wenn der Vermieter zur verbrauchsabhängigen Verteilung übergeht, z.B. durch den Einbau von Wasseruhren.