Susanne
Der Vertrag ist heute noch gültig. Nach dem Grundsatz "Kauf bricht Miete nicht" tritt jeweils der neue Eigentümer an die Vermieterstelle im Mietvertrag.(beantwortet auch die letzte Frage)
Wurde der Vertrag nicht geändert, sich allerding Deine Frau und Ihr Ex-Ehemann auch noch Mieter des Vertrages. D.h. der Ex-Ehemann hat immer noch alle Mieterrechte und -pflichten! Inwiefern hier allerdings noch eine Bürgschaft bezahlt wird, kann ich nicht nachvollziehen. Handelt es sich hier um die Mietkaution, die hinterlegt ist?
Paps
Hallo Susanne,
danke für die schnelle Antwort.
Aber verkauft wurde nix. Der Eigentümer hatte damals eine Verwaltungsgesellschaft (hat nix mit dem Eigentümer zu tun, sondern war der Bauträger) mit der Vermietung beauftragt und die hat den Mietvertrag in eigenem Namen abgeschlossen. Nirgendwo ist der Name des Eigentümers aufgetaucht.
Dann 1996 hat der Eigentümer offensichtlich im Streit den Vertrag mit der Gesellschaft aufgekündigt. Es gab in den Besitzverhältnissen also keinerlei Änderung.
Bei der Bürgschaft handelt es sich um eine Mietkaution, die auf die Verwaltungsgesellschaft ausgestellt ist, und die diese an den Eigentümer weitergegeben hat.
Muß jetzt der Exmann kündigen, und wenn wem, denn der Vertrag lautet ja wie schon gesagt auf die Gesellschaft. Und wen muß der wegen der Bürgschaftsherausgabe angehen?
Was passiert dann mit dem Mietvertrag, ist meine Frau dann alleine Vertragspartner und von wem.
Natürlich könnten wir den Eigentümer anschreiben und einen neuen Vertrag abschließen. Wir haben aber Bedenken, dass wir dann leichtfertig irgendwelche gesetzliche Rechte aufgeben wenn wir einen neuen Vertrag akzeptieren, ganz abgesehen von einer evtl. Mieterhöhung.
Muß nach 25 Jahren überhaupt noch eine Kaution hinterlegt werden?
Sorry für die vielen Fragen
MfG
Paps
Susanne
Axo, in Deinem ersten Posting hast Du was von Wohnungsgesellschaft geschrieben, dann ist eine Verwaltung schon was anderes. Gilt aber so ähnlich, die Verwaltung hat den Mietvertrag im Auftrag des Eigentümers gemacht.
Kündigen können den Mietvertrag nur beide.
Wenn der Mietvertrag noch besteht, warum sollte der Eigentümer dann die Kaution herausgeben? Darüber wird bis zu 6 Monate nach Mietende abgerechnet.