forsetis 07.12.2013 12:22
So lange diese Maschine das macht, wofür sie hergestellt wurde, nämlich spült, hat der Vermieter keine Veranlassung eine neue Spülmaschine zu spendieren. Wäre eine Reparatur nötig, müsste der Vermieter die Kosten tragen, wenn z.B. keine Kleinreparaturklausel im Mietvertrag vereinbart ist.
Wann wurde an dieser Maschine zum letzten Mal das Abflusssieb gesäubert, das Salz nachgefüllt, bzw. der Klarspüler aufgefüllt?
Wenn Sie sich eine eigene Spülmaschine zulegen wollen, sollten Sie die vorhandene gut wegräumen und beim Auszug wieder anschließen. Die Idee mit der Mietpreisminderung sollten Sie aber ganz, ganz schnell vergessen!