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Im Jahr 1996 bezogen wir mit unseren beiden Kinden eine ca. 120 qm große Wohnung auf zwei Ebenen, Untergeschoss und Erdgeschoss. Es handelte sich um ein neuerbautes Fertig-Mehrfamilienhaus. Am Einzugstag stellte sich die Wohnung ungereinigt und mit keinerlei Baureinigung dar. Die Bäder, insbesondere die Toiletten waren stark mit Fäkalien verunreinigt, Fenster und Böden durch Bauschmutz verdreckt, die Fenster noch mit Baufolien verklebt. Wir mussten die gesamte Wohnung erstmal durchputzen um überhaupt erstmal einziehen zu können. Auf Anfrage beim Vermieter hiess es das sei Sache des Mieters um keinen Unfrieden zu stiften nahmen wir diese Situation hin. Türen klemmten von Anfang an und Feuchtigkeit machte sich im Untergeschoss breit, der Vermieter reagierte mit Schimmelsprays. Etwa ein Jahr später lösten sich im unteren Bad die gesamten Fliesen von der Wand, sie hingen wie ein Bauch nach vorne. Der Vermieter besserte als Heimwerker aus. Zugleich breiteten sich in der ganzen Wohnung Risse in den Wänden, die teilweise bis zu einem Zentimeter breit waren, aus. Daraufhin erschienen Mitarbeiter der Fertighausfirma und kleisterten die Risse zu, wir mussten die Wände auf eigene Rechnung wieder streichen. Die Risse entstanden in den folgenden Jahren immer wieder. Der erste Rechtsstreit mit unserem Vermieter folgte dann aufgrund eines Schadens in Höhe von damals ca. DM 7000.- an unserem neuen Auto. Die sehr knapp bemessene Einfahrt zu unserer Garage liess keine andere Möglichkeit zu als den Rand der unbefestigten Bepflasterung zu überfahren. Es lösten sich während der Einfahrt Steine die den linken Kotflügel und die Fahrertür erheblich beschädigten. Unsere Klage wurde mit der Begründung abgewiesen, der Mieter hätte die Pflicht sich vom ordnungsgemässen Zustand der Aussenanlagen zu überzeugen und dies dem Vermieter anzuzeigen. Wir hatten den Vermieter schon einige Monate vorher schon um eine bessere Befestigung der Randsteine gebeten. Er regelte auch das wie gewohnt in Eigenarbeit und goss lediglich an zwei Stellen Zement zwischen Steine und Gras. Das Resultat ist bekannt. Als wir aufgrund finanzieller Probleme 2004 die Wohnung kündigten hinterliessen wir diese in sauberem und besseren Zustand als bei unserem Einzug. Alle Wände waren gestrichen und wir erneuerten sogar ein Waschbecken obwohl das bereits bei unserem Einzug einen Haarriss hatte. Unsere Tochter rutschte etwa ein Jahr zuvor in der Duschkabine auds und die Plastikkabine hatte einen Sprung, was wir unserem Vermieter telefonisch auch anzeigten, er meinte er wüsste die Modellnummer nicht und ausserdem gäbe es dafür keine Ersatzteile. Wir zogen aus erneuerten das Waschbecken und sogar das Toilettenbecken da es undicht war auf unsere Kosten. Der Installateur musste über eine Woche warten bevor er den Einbau fortsetzen konnte da die Wand durch ein undichtes Rohr (in der Wand) völlig durchnässt war. Die Nässe zeigte sich auch in weiteren Räumen. Schimmlige Wände und Teppichböden hinter Möbeln, was wir erst nach dem Abbau sahen. Ohne unser Wissen beauftragte der Vermieter die von uns bestellte Installateurfirma mit dem Einbau einer teuren Duschkabine aus Glas, vormals eine Kabine aus Kunststoff, billige Baumarktware. Die Teppichböden in drei Zimmern (billigste Qualität) riss der Vermieter raus und verlangte Erneuerung zum vollen Preis, unsere Versicherung übernahm das kulanterweise, obwohl eine Reinigung ausreichend gewesen wäre. Ebenso verhielt es sich mit dem Laminatboden billigster Qualität im Wohnzimmer, der Vemieter verlangte ein komplettes Abschleifen des extrem weichen Bodens, da einige Kratzer durch unseren Hund darauf zu sehen waren. Auch das wurde uns voll in Rechnung gestellt und nur zum Teil von unserer Versicherung übernommen. Die Krönung des Ganzen folgt allerdings noch. Die Wohnung war ordnungsgemäss gestrichen, geputzt und sauberer hinterlassen als bei unserem Einzug, der Vermieter erschien nicht zur Schlüsselübergabe sondern forderte uns auf die neue teure Echtglasdusche, das komplette Abschleifen des Parketts voll und ganz zu übernehmen. Das haben wir abgelehnt und ihm den Schlüssel per Einschreiben übersandt. Plötzlich hiess es ,unsere Nachmieter , die etwa 4 Wochen nach uns einzogen und bereits schon einige Wochen in der Wohnung lebten, würden eine sogenannte Nikotinverseuchung feststellen. Diese Mieter hatten sich die Wohnung bereits als wir noch darin wohnten angesehen und diesen angeblich unberträglichen Zustand schon da bemerken müssen. Angeblich wären sämtliche Wände nicht richtig gestrichen und Nikotin würde durchschlagen. Dazu folgendes, ich bin die einzige Raucherin und rauchte nur im Wohnzimmer und das bei guter Belüftung, in der warmen Jahreszeit nur draussen. Mein Mann leidet unter einem schweren Lungenemphysem, ist 24 Stunden Sauerstoffabhängig und schon von daher wurde in den anderen Räumen nicht geraucht. Der Vermieter liess dann sogar alle Heizkörper ausbauen und reinigen(auf unsere Kosten), beauftragte einfach eine örtliche Malerfirma und liess die Wohnung komplett neu (mit Ökofarbe und Farbe für feuchte Räume) nachstreichen..Runde Euro 6000.- die er uns auch noch in Rechnung stellte. Zudem stellte er uns den angeblich dadurch verzögerten Einzug unserer Nachmieter in Rechnung und den Mietausfall in Rechnung. Wir gingen vor Gericht und Sie ahnen es sicherlich, wir verloren trotz Zeugenaussagen und Fotos, die sich der Richter nicht einmal anhörte und ansah. Derzeit zahlen wir monatlich Euro 100.- an den Vermieter ab und das noch gute zehn Jahre. Auf Rosen sind wir nicht gebettet, da mein Mann seit Jahren aufgrund seiner schweren Erkranken erwerbsunfähig ist und Rente bezieht. Für uns war jedenfalls deutlich zu sehen, wie richterliche Entscheidungen trotz bereits gefällter einschlägiger Urteile in ähnlichen Fällen ungerecht ausfallen können. Eine Wideraufnahme des Verfahrens war uns finanziell unmöglich. Erwähnenswert ist vielleicht auch dass uns auch der Mieterschutz nicht half, nur wenn man Mitglied ist und dazu fehlte uns nun wirklich das Geld. Wir sagen..Danke deutsche Rechtssprechung, die anscheinend nur auf der Seite finanzkräftiger Leute steht. Das Urteil war Ende 2004...Gibt es da noch eine Chance sich zu wehren aufgrund des neuen BGH Urteils?