FischkoppStuttgart
Zu dem Thema klare Rechtslage.
1. Der Boden ist in einem Altbau hinzunehmen, ausser es liegt an einem Schaden im Gebälk der akut ist.
2. Wohnräume lichte Höhe min 1m und weniger 2m nach allen Seiten geschlossener Raum nur 50% Anrechenbare Wohnfläche
Quelle: Mietspiegel
zu erhalten in allen Gemeinden, manchmal Banken, Mieterschutzbund oder nach googel´n