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Wenn der Teppich nur schmutzig ist, würde eine Reinigung ausreichen (es sei denn Flecken gehen nicht mehr raus). Wenn nach 2,5 Jahren schon abgenutzt ist, dann müßten Sie einen neuen Teppich stellen bei Auszug, denn ein Teppich hat normalerweise eine erheblich längere Nutzungsdauer.
Die Brandflecken würden bei Auszug sowieso auffallen, daher können Sie diese auch melden. Hier kommt es auf die Kulanz des Vermieters an. Brandflecken sind ein Schaden und man kann Sie hier zu Ersatz verpflichten.
Beim Renovieren kann ein Vermieter den Mieter zunächst nicht verpflichten hierfür eine Firma zu beauftragen, sofern er das selbst machen kann. Er hat aber ein Anrecht auf gewisse fachgerechte Ausführung. Das bedeutet, wenn der Mieter unfachgerecht gestrichen oder tapeziert hat, so kann er danach das Ausführung durch eine Fachfirma verlangen, wenn der Mieter es nicht richtig kann.
Susanne
Das bedeutet, wenn der Mieter unfachgerecht gestrichen oder tapeziert hat, so kann er danach das Ausführung durch eine Fachfirma verlangen, wenn der Mieter es nicht richtig kann.[/quote:b574d]
Falsch: er muss dem Mieter erst einen Termin zur Nachbesserung setzen!
Teppich: Abnutzungen, die über das normale Mass hinausgehen, muss der Mieter ersetzen, dazu gehören auch Brandflecken. Allerdings ersetzt der Mieter nur den Zeitwert (Anschaffungswert minus Wertverlust), wären hier: 15.-/qm, das würde natürlich auch eine Versicherung ersetzen.
Sicher ist: ein Teppich für 20/qm kann nicht nach 2,5 Jahren hin sein, und dabei ohne Kinder oder Haustiere!!!
Auch die Schäden an der Arbeitsplatte sind zu ersetzen!