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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

bin ganz neu hier und hab natürlich gleich mal eine Frage

Ich bin vor 2,5 Jahren in eine Wohnung eingezogen, die komplett renoviert wurde. Auch eine nagelneue Einbauküche wurde zur Verfügung gestellt bzw eingebaut.
Nun habe ich beim Kochen einen kleinen "Unfall" gehabt und 3 kleine Brandlöcher in die Arbeitsfläche (genau zwischen Herd und Spüle) gebrannt.

Muß ich das dem Vermieter melden? Kann er darauf bestehen, die komplette Arbeitsplatte durch eine Firma tauschen zu lassen?
Man muß dazu sagen, dass meine Vermieter wohl viel Knete haben und jeden Kleinkram durch Firmen machen lassen.

Die Frage bezieht sich zb. auch auf den Auszug:
Beim Einzug hat er eine Firma beauftragt, alles zu renovieren, tapezieren, Teppich zu verlegen.
Im Vertrag steht, dass ich verpflichtet bin, die Wohnung zu renovieren, wenn ich ausziehe.
Mein Vermieter meinte schon, dass er dann auch erwarten kann, dass ich eine Firma auf meine Kosten kommen lasse und das nicht selbst mache, da es ja qualitativ ein Unterschied wäre.

3. (und letzte Frage)
Wie verhält es sich mit dem Teppich?
Der Vermieter hat ihn auf seine Kosten verlegen lassen etc. Ich durfte mir den Teppich sogar aussuchen und weiß, dass er nicht gerade günstig war (20 Euro/qm)
Nun sieht er nach 2,5 Jahren schon richtig abgenutzt aus, obwohl ich zu Hause nie Schuhe trage und auch keine Kinder oder Haustiere habe.

Bin ich verpflichtet, den Teppich zu erneuern oder reicht eine Reinigung?
Wenn eine Erneuerung notwendig ist: Muß es dann auch so ein teurer Teppich sein oder gibt es da eine Liste, was man durchschnittlich dafür ausgeben muß ?



Würde mich über Antworten freuen.


Steffi
Stichwörter: meldepflichtig + beschädigt + ebk + fragen + küche

2 Kommentare zu „EBK Küche beschädigt. Meldepflichtig? Und andere Fragen..”

fin Experte!

Wenn der Teppich nur schmutzig ist, würde eine Reinigung ausreichen (es sei denn Flecken gehen nicht mehr raus). Wenn nach 2,5 Jahren schon abgenutzt ist, dann müßten Sie einen neuen Teppich stellen bei Auszug, denn ein Teppich hat normalerweise eine erheblich längere Nutzungsdauer.
Die Brandflecken würden bei Auszug sowieso auffallen, daher können Sie diese auch melden. Hier kommt es auf die Kulanz des Vermieters an. Brandflecken sind ein Schaden und man kann Sie hier zu Ersatz verpflichten.
Beim Renovieren kann ein Vermieter den Mieter zunächst nicht verpflichten hierfür eine Firma zu beauftragen, sofern er das selbst machen kann. Er hat aber ein Anrecht auf gewisse fachgerechte Ausführung. Das bedeutet, wenn der Mieter unfachgerecht gestrichen oder tapeziert hat, so kann er danach das Ausführung durch eine Fachfirma verlangen, wenn der Mieter es nicht richtig kann.

Susanne Experte!

Das bedeutet, wenn der Mieter unfachgerecht gestrichen oder tapeziert hat, so kann er danach das Ausführung durch eine Fachfirma verlangen, wenn der Mieter es nicht richtig kann.[/quote:b574d]
Falsch: er muss dem Mieter erst einen Termin zur Nachbesserung setzen!

Teppich: Abnutzungen, die über das normale Mass hinausgehen, muss der Mieter ersetzen, dazu gehören auch Brandflecken. Allerdings ersetzt der Mieter nur den Zeitwert (Anschaffungswert minus Wertverlust), wären hier: 15.-/qm, das würde natürlich auch eine Versicherung ersetzen.
Sicher ist: ein Teppich für 20/qm kann nicht nach 2,5 Jahren hin sein, und dabei ohne Kinder oder Haustiere!!!

Auch die Schäden an der Arbeitsplatte sind zu ersetzen!

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