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Muslimische Lehramtsanwärterin muss auf Kopftuch verzichten
Das Bundesverwaltungsgericht hat nun eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Mannheim bestätigt, wonach die Einstellung als Lehrerin an Grund- und Hauptschulen im Beamtenverhältnis auf Probe abgelehnt werden darf, wenn sich die muslimische Bewerberin weigert, im Unterricht auf das Tragen eines „islamischen Kopftuchs“ zu verzichten.
Urteil des BVerwG vom 04.07.2002
2 C 21/01
NJW 2002, 3344