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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

ich habe eine Zahlungsaufforderung von 275€ für den Zeitraum 28.04.06-12.04.07 bekommen.

Aus meiner Sicht ist dieser Bertrag ein wenig zu hoch.

Zum Hintergrund:

Im Dezember 2005 bin ich mit meiner Freundin in eine Mietwhg. in Dortmund gezogen.

Die erste Nchzahlung kam im April letzen Jahres.
Sie hat 50€ betragen. Damit war ich einverstanden und habe gezahlt.

Aufgrund dieser Nachzahlung habe ich 10€ für jeden Monat mehr veranschlagt.

Diesen April habe ich dennoch eine Aufforderung über 275€ bekommen.
Diesmal bin ich nicht einverstanden.
Dies hat folgende Gründe:

Meine Freundin ist im April letzen Jahres ausgezogen.
Das heißt: Es wurde nur noch für eine Person Strom verbraucht.
Dazu kommt noch, dass ich im UAssendienst tätig bin und nur selten zu hause bin. I. d. R. bin ich 11Stunden ausser Haus und auch am Wochenende oft unterwegs.

Als großen Stromfresser habe ich eingentlich nur ein Wasserbett und einen Plasmafernseher.
Keine Durchlauferhitzer, etc...

Stutzig bin ich ausserdem geworden, als mich andere Mieter ansgesprochen haben das diese aus den selben Gründen bereits den Mieterschutzbund aufgesucht habe.

So geht man davon aus, dass der Fahrstuhl und die Stromkosten für die Dachterasse sowie die Kosten für die Büroräume des Hausmeisters auf die Gemeinschaft umgelegt werden.

Den Fahrstul benutzen im übrigen auch andere Mietparteinen aus einem angrenzenden Haus.
Das gleiche gilt für die Dachterasse.
Das Strom auf die Gemeinschaft umgelegt wird ist mir klar. jedoch sehe ich nicht ein für ein anderes Haus mitzuzahlen.

Um das ganze mal zusammenfassen.

Ich bin der MEinung, dass dieser Betragh eindeutig zu hoch ist und ich bin nciht bereit den vollen Betrag zu zaheln.

Was kann ich tun?

Vielen Dank
Stichwörter: hoch + jahresabrechnung + strom

1 Kommentar zu „Jahresabrechnung für Strom zu hoch”

Der_Mario Experte!

Dazu kommt noch, dass ich im UAssendienst tätig bin und nur selten zu hause bin. I. d. R. bin ich 11Stunden ausser Haus und auch am Wochenende oft unterwegs.[/quote:a6443]
Für die Abrechnung der Nebenkosten ist das irrelevant.

So geht man davon aus, dass der Fahrstuhl und die Stromkosten für die Dachterasse sowie die Kosten für die Büroräume des Hausmeisters auf die Gemeinschaft umgelegt werden.[/quote:a6443]
Man geht davon aus??? Aus der Nebenkostenabrechnung muss hervorgehen, welche Posten abgerechnet werden.
Fahrstuhl und Stromkosten für Dachterrasse dürfen auch dann abgerechnet werden, wenn sie von dem betroffenen Mieter nicht genutzt werden. Also auch dann, wenn er im Erdgeschoss wohnt.
Kosten für den Hauswart dürfen ebenfalls umgelegt werden, jedoch nur Vergütung, Sozialbeiträge und geldwerte Leistungen.

Es muss außerdem bereits im Mietvertrag geregelt sein, welche Nebenkosten überhaupt abgerechnet werden können.

Den Fahrstul benutzen im übrigen auch andere Mietparteinen aus einem angrenzenden Haus. Das gleiche gilt für die Dachterasse.[/quote:a6443]
In dem Fall dürfen die Kosten natürlich nur anteilig umgelegt werden.

Ich bin der MEinung, dass dieser Betrag eindeutig zu hoch ist und ich bin nciht bereit den vollen Betrag zu zaheln.

Was kann ich tun?[/quote:a6443]
Leg schriftlich gegen die Nebenkostenabrechnung Widerspruch ein und begründe diese. Dabei musst Du auf jeden Posten eingehen, dem Du widersprichst.

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