Der_Mario
Dazu kommt noch, dass ich im UAssendienst tätig bin und nur selten zu hause bin. I. d. R. bin ich 11Stunden ausser Haus und auch am Wochenende oft unterwegs.[/quote:a6443]
Für die Abrechnung der Nebenkosten ist das irrelevant.
So geht man davon aus, dass der Fahrstuhl und die Stromkosten für die Dachterasse sowie die Kosten für die Büroräume des Hausmeisters auf die Gemeinschaft umgelegt werden.[/quote:a6443]
Man geht davon aus??? Aus der Nebenkostenabrechnung muss hervorgehen, welche Posten abgerechnet werden.
Fahrstuhl und Stromkosten für Dachterrasse dürfen auch dann abgerechnet werden, wenn sie von dem betroffenen Mieter nicht genutzt werden. Also auch dann, wenn er im Erdgeschoss wohnt.
Kosten für den Hauswart dürfen ebenfalls umgelegt werden, jedoch nur Vergütung, Sozialbeiträge und geldwerte Leistungen.
Es muss außerdem bereits im Mietvertrag geregelt sein, welche Nebenkosten überhaupt abgerechnet werden können.
Den Fahrstul benutzen im übrigen auch andere Mietparteinen aus einem angrenzenden Haus. Das gleiche gilt für die Dachterasse.[/quote:a6443]
In dem Fall dürfen die Kosten natürlich nur anteilig umgelegt werden.
Ich bin der MEinung, dass dieser Betrag eindeutig zu hoch ist und ich bin nciht bereit den vollen Betrag zu zaheln.
Was kann ich tun?[/quote:a6443]
Leg schriftlich gegen die Nebenkostenabrechnung Widerspruch ein und begründe diese. Dabei musst Du auf jeden Posten eingehen, dem Du widersprichst.