Rano
zu1) Eine 100% verbrauchsabhängige Abrechnung wäre nicht rechtskonform, die angesetzte Verteilung schon.
zu3) Habt ihr eine Zentralheizung? Pumpe und Brenner verbrauchen Strom. Habt ihr Kerzen oder elektrisches Licht im Treppenhaus? Verstärker für Kabelfernsehen / Sat-Anlage würde auch noch in Betracht kommen.
zu2) Ist mir zumindest nicht bekannt, dass neuerdings Rechnungen vorab beigelegt werden müssen.
Gruß
Ralph
crazyminx
zu1) Dass die Verteilung rechtskonform ist ist mir schon klar, aber ich wollte eigentlich wissen, ob der Vermieter einfach anders abrechnen kann, als es im Mietvertrag steht? Und da steht halt nunmal 100% nach Verbrauch - ich denke mal nicht, dass er einfach machen kann was er will. Dann bräuchte man doch auch keine Mietverträge, in denen die Abrechnungsart aufgeschlüsselt ist.
Oder sehe ich das so falsch?
zu2) Kein problem, dann forder ich die Rechnung nur an - hätte ja sein können, dass die Gerüchteküche mal stimmt <!-- s --><!-- s -->
zu3) Wir haben kein Treppenhaus, weil jede Wohnung einen eigenen Eingang hat (wie bei einem Reihenhaus) und die Lichter an der Haustür und am Weg zur Haustür laufen über den jeweiligen Stromzähler der Wohnung. Kabelfernsehen haben wir aber da liegt der Verstärker in der Straße und der Strom dafür ist auf der Rechnung von ISH mit aufgeführt und ansonsten haben wir eine Gasheizung, aber da ist der Strom auch schon auf der Stadtwerke-Rechnung mit aufgeführt.
Wie gesagt, es gibt eine Steckdose, die nur von zwei Wohnungen aus betrieben werden kann (und eine davon war das letzte Jahr leer) - und ich weiß, dass die den Strom für ihre komplette Beleuchtung auf der Dachterrasse und ihren Elektrogrill und was sie sonst benutzt haben da oben aus dieser Steckdose geholt haben. Die Weihnachtsbeleuchtung hängt auch komplett dran.
Und ich seh halt nicht ein, denen ihre Beleuchtung zu bezahlen - auch nicht anteilig.
Rano
Teile von MV werden immer mal wieder ungültig, wenn sie gegen bestehendes Recht verstossen. Das kann aber doch nicht bedeuten, dass der VM gar nicht mehr abrechnen kann?!
Also hat er eine Änderung im Sinne der Gesetze vorgenommen und Du mopperst.
Du würdest auch moppern, wenn er bei der alten Regelung geblieben wäre - weil sie eben nicht mehr zulässig ist.
Was möchtest Du also? Eine formelle Mitteilung, dass er es jetzt so macht, wie er es macht?
Es scheint sowieso eine etwas ungewöhnliche Konstellation bei Euch zu herrschen: Die Heizkosten rechnet der VM, die dazugehörigen Stromkosten aber die Stadtwerke ab?? Never heard before!
Wenn wirklich nur eine Steckdose über den Zähler für "Allgemeinstrom" in Verbindung mit den nicht unerheblichen Zählergrundgebühren betrieben wird, sollte die Mieterschaft natürlich die Abmeldung dieses Zählers gemäß den "Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit" fordern.
Gruß
Ralph
crazyminx
Hmm entweder schaff ich es nicht mich richtig auszudrücken oder ich versteh dich nicht <!-- s ops:' class='' /> --><!-- s ops:' class='' /> -->
Der Mietvertrag ist erst aus 2005 und die Abrechnung für 2005. Deshalb kann ich nicht verstehen, dass sich das einfach so ändern soll.
Aber wie gesagt, dass die Abrechnung rechtskonform ist habe ich verstanden.
Und bei den Vermietern muss man echt vorsichtig sein - sie haben uns nämlich schon bei der Ablesung für 2005 unterstellt, dass wir den Zähler manipuliert hätten, weil wir "zu wenig" verbraucht haben sollen!
Deshalb waren insgesamt 4 Leute zum Ablesen da! Und da wir nichts manipuliert haben haben sie natürlich auch nichts gefunden.
Darum bin ich da ja so skeptisch ob das alles so rechtens ist ...
Übrigens ... was ist "moppern"? Das hab ich bis jetzt noch nie gehört <!-- s --><!-- s -->
Und die Rechnung für die Heizkosten haben natürlich die Stadtwerke erstellt, aber der Vermieter rechnet darüber mit uns ab.
Und darauf sind (zumindest bei meinem alten Vermieter) die dazugehörigen Stromkosten mit aufgeführt, werden also nicht nochmal extra abgerechnet.
Und zu der Steckdose kann ich sagen, dass sie an keinem unserer 4 Zähler hängt (haben wir ausprobiert als alle Wohnungen mal besetzt waren).
Keine Ahnung worüber das Ding läuft, aber wir haben nur 4 Zähler fürs Haus und die gehören zu den Wohnungen.
In dem Raum mit der Steckdose ist auch noch ein Wasseranschluss, der an keinem unserer Zähler hängt.
Das was darüber verbrucht wurde (also alles was übrig war sozusagen) hat die Wohnung vorne auf ihrer Abrechnung. Den Strom aber nicht, der wurde aufgeteilt.
So ganz verstehe ich das ganze auch nicht, aber da der eine Mitarbeiter der Hausverwaltung am Telefon mal zu mir gesagt hat wir hätten eine "Gartenaktion" durchgeführt die er nicht genehmigt hätte (aber seine Kollegin hat uns grünes Licht für eine Gartenerneuerung gegeben) und deshalb würde er sich bei uns richtig Mühe geben mit allem, bin ich da sehr vorsichtig.
Rano
Dass er die ERSTE Abrechnung nach einem NEUEN Mietvertrag war, hattest Du noch nicht erwähnt.
Dass der VM durch eine Verwaltung vertreten wird auch nicht.
Und dass eine 'professionelle' Hausverwaltung im Jahr 2005 noch einen MV verfaßt, nach dem alle Kosten nach Verbrauch aufgeteilt werden, kann ich mir auch nicht wirklich vorstellen. Es sei denn, es ist bei Eurer Konstellation (Wärmeversorgung dirch Stadtwerke (Contracting?)) zu einer besonderen Abrechnungsart gekommen.
Wenn es für die Steckdose keinen Zähler gibt, würde mich mal interessieren, auf welchen Werten (/Ablesung) die Abrechnung des 'Allgemeinstroms' basiert.
moppern = meckern.
Gruß
Ralph