edy 14.03.2010 19:37
Hallo,
http://dejure.org/gesetze/BGB/569.html
hierbei würde ich aber vorsichtig sein(
Beweispflicht/Abmahnung usw.)
lg
edy
Berthelstal 14.03.2010 19:52
Es gibt nur 2 Möglichkeiten:
1. Sie kündigen fristgerecht
oder
2. Sie kündigen fristlos.
Ein Zwischending nach Wetterlage geht nicht.
Konsultieren Sie einen Anwalt vor Ort, das es sich hierbei um eine schon etwas windige Sache handelt.
Sansuela 14.03.2010 21:33
Danke für die schnellen Antworten.
Kündigung erfolgte fristgerecht.
Fristlos läst sich nach dem 26.02.10 nicht mehr nachholen oder als Nachtrag ersetzten ?!
Errick 15.03.2010 13:42
Es besteht auch die Möglichkeit, außerordentlich aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung /oder mit Wirkung einer ablaufenden Frist von 2 Monaten zu kündigen und gleichzeitig vorsorglich und hilfsweise hierzu die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses zu erklären.
Voraussetzung für die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung sind vorher erklärte Abmahnungen gegenüber dem Vermieter mit der Aufforderung, auf ein Unterbleiben der Lärmstörungen hinzuwirken und sodann auch die spätere Beweisbarkeit der Lärmstörungen im Falle eines Rechtsstreits.
Sansuela 15.03.2010 18:44
Errick - auch an Sie meinen Dank.
Hätte ! ich mich eher mit diesem Thema beschäftigt, spätestens mit Beginn der intensiever Suche nach Wohnungsersatz, wäre in den Gesprächen und schriftlicher Mitteilung mit/an die Verw. bezügl. Störungen klare Konstruktivität möglich gewesen. Immerhin begannen die Schwierigkeiten, unter anfänglicher Extreme später nachlassend, seit Mai 2008.
Der Mist ist nur, dass Du obendrein empfänglicher für das Hören wirst, was ich niemals will. Habe auch Angst vor Krieg.