Der_Mario
Von Pauschalmiete oder Warmmiete spricht man, wenn mit der monatlichen Mietzahlung die Betriebskosten bzw. die Verbrauchskosten bereits abgegolten sind.
Du kannst Deinem Mietvertrag entnehmen, ob Du eine Nebenkostenpauschale oder eine Vorauszahlung vereinbart ist.
Ist eine Pauschale vereinbart, sind damit alle Nebenkosten abgegolten, es gibt keinen Anspruch auf eine Nebenkostenabrechnung, Nachzahlung oder Rückzahlung.