fin
Sofern Sie sich schriftlich über € 1.800 geeinigt hatten, dann wäre nur dieser Betrag maßgebend. Denke aber, Sie haben alles nur mündlich vereinbart. Trotz allem ist die Auftraggebung und Zahlung des Umbaus Sache des Vermieters, da es sich um sein Eigentum handelt. Wer Handwerker bestellt und einen Kostenvoranschlag besitzt der muss die Kosten auch tragen.
Wenn Sie während der Umbauphase die andere Wohnung genutzt haben, so müssen Sie die Nebenkosten und die Heizkosten tragen, denn diese sind ja angefallen.
Rano
Yep! Wer die Musik bestellt, bezahlt auch. Daher ist es Sache des VM.
Ich gehe davon aus, dass Sie die Aufträge nicht erteilt haben, oder?
BK für die Alternativwohnung?: Ja ... es sei denn, sie haben während der Umbauphase (Miete und vor allem) BK für die ursprüngliche (absolut nicht genutzte) Wohnung bezahlt.
Gruß
Ralph