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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
hallo
wir wollten aus der wohnung in der wir schon über 13 jahre leben ausziehen,(häuschen kaufen )
da uns die räumlichkeiten (bad - sohn muss durch unser schlafzimmer gehen) nicht mehr zusagten.
daraufhin schlug uns der vermieter vor zu bleiben - denn er würde komplett renovieren, umbauen + neue wand (bad) ziehen.
es folgten gespräche und wir einigten uns auf einen betrag
von 1.800€ den wir übernehmen wollten.
(da wir schon länger nicht mehr gestrichen hatten.)
ok. man versprach in dieser zeit eine leerstehende wohnung im haus nutzen zu können.
umbauphase dauerte 1 monat.
in diesem zeitraum erhielten wir von der
malermeisterfirma 3 auftragsbestätigungen über verschiedene arbeiten die alle von meinem vermieter in auftrag gegeben wurden. so wurden ratz fatz
aus 1800 € 4200E .
und jetzt wollen die auch noch für die obere wohnung 131 € für betriebs und heizungskosten.
müssen wir uns das alles bieten lassen ?
wie verhalten wir uns jetzt?

2 Kommentare zu „kosten von renovierungsarbeiten explodiert”

fin Experte!

Sofern Sie sich schriftlich über € 1.800 geeinigt hatten, dann wäre nur dieser Betrag maßgebend. Denke aber, Sie haben alles nur mündlich vereinbart. Trotz allem ist die Auftraggebung und Zahlung des Umbaus Sache des Vermieters, da es sich um sein Eigentum handelt. Wer Handwerker bestellt und einen Kostenvoranschlag besitzt der muss die Kosten auch tragen.
Wenn Sie während der Umbauphase die andere Wohnung genutzt haben, so müssen Sie die Nebenkosten und die Heizkosten tragen, denn diese sind ja angefallen.

Rano Experte!

Yep! Wer die Musik bestellt, bezahlt auch. Daher ist es Sache des VM.

Ich gehe davon aus, dass Sie die Aufträge nicht erteilt haben, oder?

BK für die Alternativwohnung?: Ja ... es sei denn, sie haben während der Umbauphase (Miete und vor allem) BK für die ursprüngliche (absolut nicht genutzte) Wohnung bezahlt.

Gruß
Ralph

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