CommanderKeeen hat diese Frage gestellt
Hallo Forum,
in einem Mietvertrag, den ich in Kürze unterschreiben will steht geschrieben:
"Der Vermieter behält sich gesetzlich zulässige Mieterhöhungen - auch rückwirkend - vor."
Soweit ich informiert bin, ist das nicht zulässig.
Kann mir das jemand bestätigen ?
vielen Dank !!