Deerhound hat diese Frage gestellt
Hallo,
seit heute dem 11.01.2010 laufen bei mir in der Wohnung folgende Bauarbeiten wegen Mängelbeseitigung:
- im Bad wird der Fliesenspiegel im Bereich des Dachtrempels aufgesägt (L: 4m x B: 0,5m); es wird dabei eine Rohrbegleitheizung auf die immer wieder im Winter einfrierende Wasserleitung montiert; dadurch viel immer wieder die Wasserversorung meiner Wohnung aus
- im Schlafzimmer wird auch im Bereich Dachtrempel und einer Wand der Gipskarton aufgesägt und diese Bereiche werden neu gedämmt bzw. überhaupt erstmal gedämmt; danach erfolgt das Spachteln und neu tapezieren & malern
- das selbe dann auch im Wohnzimmer (Dachtrempel)
Nun meine Frage, auf Grund dieser Maßnahmen bin ich doch berechtigt, die Miete zu mindern, da für mich Lärm, Staub, Dreck und eine eingeschränkte Nutzung der Wohnung kaum zu mutbar sind.
Die Bauarbeiten dauern voraussichtlich bis Ende dieser Woche an, wenn nicht sogar bis nächste Woche.
Wie hoch dürfte diese sein, 25% oder?
Vielen Dank im Voraus für die Hilfe.
Thomas