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Modernisierungsmaßnahme: Wohnungsgrundriss
Sollen im Rahmen einer Modernisierung des Badezimmers zwei kleine Räume in der Wohnung verschwinden, um dem Badezimmer mehr Fläche zu verschaffen, so braucht der Mieter diese Baumaßnahme nicht zu dulden; denn die Vergrößerung des Badezimmers und der damit verbundene Zugewinn eines Fensters stellt keine duldungspflichtige Wohnwertverbesserung dar, wenn dadurch zwei separate Räume der Wohnung wegfallen. (LG Berlin, Az. 65 S 147/03, aus: Tsp 25.06.05, S. I 1)