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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

am Freitag letzter Woche war meine Sachbearbeiterin wegen meiner Kaninchen hier.

Zur Vorgeschichte: Ich bin bereits mit 4 Kaninchen eingezogen, was bekannt war. Mittlerweile sind es leider nur noch 3, weil einer meiner süßen letzte Woche Dienstag verstorben ist.

Ich halte meine Nins in einem Gehege mit viel zusätzlichem Auslauf. Der Raum, in dem die drei leben ist mit PVC ausgekleidet und die Ränder sind mit Silikon abgedichtet, da der verstorbene etwas "undicht" war.
Unter dem Gehege liegt zusätzlich zum abgedichteten PVC auch noch eine Wachstischdecke!
Die drei verbliebenen sind sehr sauber und reinlich, benutzen brav das Klo, vielleicht geht eine Pfütze am Tag mal daneben. Jeden Abend/Nacht, wenn ich nach hause komme, wird gefegt und die Pfütze aufgewischt.

In dem Zimmer befindet sich für mich selber lediglich ein Tisch und ein Stuhl, da ich bei den Nins auch mal lese oder ähnliches.

Die restliche Einrichtung ist für die Nasen, ist auch ordentlich angeknabbert, weil mein dicker (5,5 kg, die anderen sind normalgrosse Kaninchen) ein wahrer Biber ist.
Dadurch, dass die ihre Möbel haben, an die sie gehen dürfen, gehen sie nicht an Türrahmen oder Fussleisten - die sind absolut unversehrt!

So das zu den Lebensumständen meiner Nasen.

Nun war wie gesagt die Sachbearbeiterin da, die Kaninchen lagen völlig entspannt im Gehege rum. Ein bisschen Streu und Heu war um das Gehege verteilt (wirklich minimal, nicht mal 1/5 Handschaufel voll!) und es waren etwa 5 Ködel aus dem Gehege geschossen über Nacht.
Ich habe bei dem Besuch einen Zeugen dabei gehabt, der mir bestätigte, dass meine Wahrnehmung nicht völlig bekloppt war.

Sie meinte nun, sie würde eine solche Haltung nicht tolerieren und das sei ja tierisch dreckig in dem Zimmer (was nachweislich nicht stimmt, denn wenn die Nins - wie ihre Befürchtung ist - da ständig hinstrullen würden, würde man den Boden gar nicht sauber kriegen, da Kaninchenpipi recht aggressiv ist!)

Sie redete auch davon, dass meine Kaninchen für die "Rattenplage" verantwortlich sein könnten. Ich halte das für völligen Unsinn, denn von jahrelangen Mietern weiss ich, dass die Ratten jedes Jahr im Sommer immer da waren - schon lange lange vor meinem Einzug!
Und dann ist es doch völlig unlogisch, dass Kaninchen in Innenhaltung mit 5 Ködeln, die durch den Raum geschossen sind, tatsächlich Ratten anziehen könnten.

Sie will nun mit ihrem Vorgesetzten über "die Situation" reden und ich habe keinerlei Ahnung was jetzt kommen soll. Zumahl sie jetzt auch erstmal Urlaub hat.

Nun ist die Frage:
Könnt ihr euch aufgrund der Beschreibung ein "Urteil" erlauben und mir vielleicht sagen welche rechtliche Handhabe sie überhaupt hat?
Ich meine, wenn das alles wirklich hammer dreckig gewesen wäre, die Nins hammer runtergekommen und alles voller Urinstein wäre, dann könnte ich das ja noch verstehen.
Aber so???

Ich kann euch auch gerne Bilder einstellen zur besseren Bewertung, wenn euch das hilft.

Ich muss sagen, dass ich sehr verunsichert bin - da ergreift man alle möglichen Maßnahmen (wie z.B. das Silikon, unterm Gehege doppelte Absicherung etc.), damit das nirgends reinläuft, wenn mal was daneben geht und dann wird einem gesagt das sei nicht akzeptabel.

Gibt es irgendeine Bestimmung wie Kaninchen "vermietergerecht" zu halten sind?
Sie kam mir mit nem "artgerechten Käfig", aber die Käfige, die man im Handel kaufen kann, sind ein Witz und keinesfalls artgerecht!
Ich werde meine 3 sicherlich nicht in so einen 120er oder auch 140er stopfen, da gehen mir die drei ein.
Das Gehege ist schon ein Kompromiss, der aufgrund des Verstorbenen gemacht wurde.

Ich meine, ist es tatsächlich unzulässig einen Raum beinahe ausschliesslich für seine Nins zu nutzen? Kann ich mir die Räume in meiner Wohnung nicht einteilen wie ich das möchte?

Ich hoffe ihr könnt mir meine Unsicherheit nehmen, denn im Internet finde ich zu so einem speziellen Fall leider ziemlich wenig (nur eben, dass Kaninchenhaltung nicht angemeldet werden müsste... aber wie gesagt bin ich mit meinen Süßen bereits vor 2,5 Jahren eingezogen)
Stichwörter: kaninchen + verbieten + vermieter

4 Kommentare zu „Kann der Vermieter meine Kaninchen verbieten?”

Der_Mario Experte!

Solange keine anderen Mieter dadurch belästigt werden kann die Haltung von Kleintieren nicht untersagt werden, egal was im Mietvertrag über Tierhaltung steht.

Susanne Experte!

Das gilt bei Kleintierhaltung aber deswegen, weil davon ausgegangen wird, dass diese Tiere in Käfigen gehalten werden und somit nicht das Eigentum des Vermieters beschädigen können.

Hier wird den Tieren aber gleich ein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt....

Die Threadstellering schreibt außerdem:

vielleicht geht eine Pfütze am Tag mal daneben. Jeden Abend/Nacht, wenn ich nach hause komme, wird gefegt und die Pfütze aufgewischt[/quote:b2085].

gibt aber gleichzeitig zu, dass:
da ständig hinstrullen würden, würde man den Boden gar nicht sauber kriegen, da Kaninchenpipi recht aggressiv ist!) [/quote:b2085]


Das geht doch offensichtlich an der üblichen Kleintierhaltung vorbei.

Der_Mario Experte!

Wie schon gesagt gehört Kleintierhaltung (Fische, Vögel, Hamster, Kaninchen) zum allgemeinen Mietgebrauch und ist daher grundsätzlich immer zulässig (BGH NJW 1993,1061).

Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Tiere im Übermaß gehalten werden und sich dadurch eine Geräusch- und/ oder Geruchsbelästigung der Mitmieter ergibt. Als nicht mehr vertragsgemäß wäre eine Kleintierhaltung auch dann zu bezeichnen, wenn dadurch die Wohnung überdurchschnittlich abgenutzt würde.

Da Du Deinen Kaninchen ein eigenes Zimmer zur Verfügung stellst, könnte der Vermieter sicher mit „übermäßiger Abnutzung“ argumentieren. Deshalb solltest Du versuchen, Deinem Vermieter einen Kompromissvorschlag zu unterbreiten. Allerdings bin ich keine Kaninchenhalter und kann Dir nicht sagen, was noch als artgemäße Haltung anzusehen wäre.

RequiemFL

Huhu ihr,

sorry, hatte die Woche sehr viel Arbeit.

@ Mario:
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt.
Die Kaninchen leben nicht 24 Stunden frei in dem Zimmer, es ist lediglich so eingerichtet, dass sie sich dort beim Freilauf wohl fühlen.
Den Rest der Zeit haben sie ein Gehege, das nochmals nach unten abgesichert ist durch eine Wachstischdecke, die an den Kanten eingeschlagen ist.
Also sozusagen ein "Käfig".

@ Susanne:
Ja, Kaninchenpipi ist aggressiv, wenn man es nicht laufend weg macht. In den Toilettenschalen z.B. ist Urinstein durchaus vorhanden, weil da sollen sie ja reinstrullen und tun es zu 99% auch.
Im Zimmer allerdings wird das täglich mindestens einmal weg gemacht - meistens mehrmals am Tag. Also wenn ich rein gucke, ob alles okay ist und ich seh ne Pfütze, wird die natürlich nicht erst am Abend weg gemacht, sondern sofort. <!-- s ;-) --><!-- s ;-) -->

Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Tiere im Übermaß gehalten werden [/quote:f2b19]

3 sind ja nicht übermässig viel, oder?

Das gilt bei Kleintierhaltung aber deswegen, weil davon ausgegangen wird, dass diese Tiere in Käfigen gehalten werden und somit nicht das Eigentum des Vermieters beschädigen können.
[/quote:f2b19]

Das können sie aus dem Gehege heraus aber auch nicht.
Und die Wände schlagen die auch nicht ein. *lol*
Das einzige, was die in dem Zimmer tatsächlich anrichten können ist die Fussleisten anzuknabbern (was sie seit 2 Jahren noch nicht einmal getan haben) oder den Türrahmen (ebenfalls nicht passiert, was sich meine SB auch angeguckt hat! )
Und ich tausch natürlich nicht mal eben den Türrahmen aus, nur weil sie kommt. *grins*

Da frage ich mich: Was sollten die 3 beschädigen können, was dem Vermieter gehört abgesehen von Boden (der wie gesagt rundherum abgedichtet ist), die Wände, und den Türrahmen (die Fussleisten müsste ich glaub ich eh abnehmen, aber das weiss ich nicht genau)?

Auf jeden Fall schonmal vielen Dank für eure Meinungen!

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