Der_Mario
Solange keine anderen Mieter dadurch belästigt werden kann die Haltung von Kleintieren nicht untersagt werden, egal was im Mietvertrag über Tierhaltung steht.
Susanne
Das gilt bei Kleintierhaltung aber deswegen, weil davon ausgegangen wird, dass diese Tiere in Käfigen gehalten werden und somit nicht das Eigentum des Vermieters beschädigen können.
Hier wird den Tieren aber gleich ein eigenes Zimmer zur Verfügung gestellt....
Die Threadstellering schreibt außerdem:
vielleicht geht eine Pfütze am Tag mal daneben. Jeden Abend/Nacht, wenn ich nach hause komme, wird gefegt und die Pfütze aufgewischt[/quote:b2085].
gibt aber gleichzeitig zu, dass:
da ständig hinstrullen würden, würde man den Boden gar nicht sauber kriegen, da Kaninchenpipi recht aggressiv ist!) [/quote:b2085]
Das geht doch offensichtlich an der üblichen Kleintierhaltung vorbei.
Der_Mario
Wie schon gesagt gehört Kleintierhaltung (Fische, Vögel, Hamster, Kaninchen) zum allgemeinen Mietgebrauch und ist daher grundsätzlich immer zulässig (BGH NJW 1993,1061).
Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Tiere im Übermaß gehalten werden und sich dadurch eine Geräusch- und/ oder Geruchsbelästigung der Mitmieter ergibt. Als nicht mehr vertragsgemäß wäre eine Kleintierhaltung auch dann zu bezeichnen, wenn dadurch die Wohnung überdurchschnittlich abgenutzt würde.
Da Du Deinen Kaninchen ein eigenes Zimmer zur Verfügung stellst, könnte der Vermieter sicher mit „übermäßiger Abnutzung“ argumentieren. Deshalb solltest Du versuchen, Deinem Vermieter einen Kompromissvorschlag zu unterbreiten. Allerdings bin ich keine Kaninchenhalter und kann Dir nicht sagen, was noch als artgemäße Haltung anzusehen wäre.
RequiemFL
Huhu ihr,
sorry, hatte die Woche sehr viel Arbeit.
@ Mario:
Vielleicht habe ich mich falsch ausgedrückt.
Die Kaninchen leben nicht 24 Stunden frei in dem Zimmer, es ist lediglich so eingerichtet, dass sie sich dort beim Freilauf wohl fühlen.
Den Rest der Zeit haben sie ein Gehege, das nochmals nach unten abgesichert ist durch eine Wachstischdecke, die an den Kanten eingeschlagen ist.
Also sozusagen ein "Käfig".
@ Susanne:
Ja, Kaninchenpipi ist aggressiv, wenn man es nicht laufend weg macht. In den Toilettenschalen z.B. ist Urinstein durchaus vorhanden, weil da sollen sie ja reinstrullen und tun es zu 99% auch.
Im Zimmer allerdings wird das täglich mindestens einmal weg gemacht - meistens mehrmals am Tag. Also wenn ich rein gucke, ob alles okay ist und ich seh ne Pfütze, wird die natürlich nicht erst am Abend weg gemacht, sondern sofort. <!-- s --><!-- s -->
Etwas anderes gilt nur dann, wenn die Tiere im Übermaß gehalten werden [/quote:f2b19]
3 sind ja nicht übermässig viel, oder?
Das gilt bei Kleintierhaltung aber deswegen, weil davon ausgegangen wird, dass diese Tiere in Käfigen gehalten werden und somit nicht das Eigentum des Vermieters beschädigen können.
[/quote:f2b19]
Das können sie aus dem Gehege heraus aber auch nicht.
Und die Wände schlagen die auch nicht ein. *lol*
Das einzige, was die in dem Zimmer tatsächlich anrichten können ist die Fussleisten anzuknabbern (was sie seit 2 Jahren noch nicht einmal getan haben) oder den Türrahmen (ebenfalls nicht passiert, was sich meine SB auch angeguckt hat! )
Und ich tausch natürlich nicht mal eben den Türrahmen aus, nur weil sie kommt. *grins*
Da frage ich mich: Was sollten die 3 beschädigen können, was dem Vermieter gehört abgesehen von Boden (der wie gesagt rundherum abgedichtet ist), die Wände, und den Türrahmen (die Fussleisten müsste ich glaub ich eh abnehmen, aber das weiss ich nicht genau)?
Auf jeden Fall schonmal vielen Dank für eure Meinungen!