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gospiel hat diese Frage gestellt
Hallo miteinander,
ich bin neu hier, brauche dringend Eure HIlfe!!

Wir haben seit Aug. 2010 ein kleines Haus mit Garten gemietet. Die Vermieter wohnen uns gegenüber. Zwischen den zwei Häusern ist ein Garten. Der Garten ist durch einen Zaun getrennt, aber es gibt noch einen Durchgang. Am Anfang war alles friedlich und problemlos. Seit letzem Sommer(also Juli 2011) haben die Vermieter den Rasen im Garten komplett ausgegraben und den Garten mit Kieselsteinen belegt. Danach ist der Garten fast nicht mehr nützlich. Der Grund (nach der Aussage der Vermieter) ist, die Pflegung ist zu teuer!! Seitdem spielen meine Kinder nicht mehr im Garten, weil es große Verletzungsgefahr besteht, wenn die Kinder auf den Boden hinfallen. Im Mietvertrag steht, dass dei Vermieter den Garten pflegen.

1. Frage: ist das rechtens, allein wegen dem Garten die Mietminderung zu beanspruchen?? (Es gibt noch andere Ärger)
2. Frage: kann ich den Druchgang im Garten zusperren lassen? Die Vermieter gehen jeden Tag durch unsere Hälfe des Gartens durch, wenn sie ihren Hund ausführen. Und der Hund rennt oft in unsere Hälfte des Gartens auf uns zu, hat uns schon mehrmals erschrekt.

Kann mir jemand helfen?? Ich erwarte online

5 Kommentare zu „kann ich Mietminderung beanspruchen??”

forsetis Experte! 31.03.2012 12:55

1. Wenn Sie die Pflege des Gartens Ihren Vermietern sogar per Mietvertrag überlassen, dann dürfen Sie sich nicht wundern, wenn daraus ein Steingarten wird. Warum haben Sie nicht den Vorschlag gemacht, ab sofort die Gartenpflege zu übernehmen, davon habe ich nichts gelesen.

2. Haben Sie Ihrem Vermieter schon gesagt, dass Sie es nicht wünschen, dass er den Weg mit seinem Hund benutzt.

gospiel 31.03.2012 13:25

Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Vielleicht habe ich nicht ganz deutlich ausgedrückt. Nur unsere Hälfte des Gartens ist mit Steine belegt. Die andere Hälfte von Vermietern ist ganzes Jahr grün.

forsetis Experte! 31.03.2012 16:02

Ne, ne, das habe ich schon richtig gelesen. Noch einmal, wer die Gartenpflege in die Hände des Vermieters legt, darf sich nicht wundern, dass so etwas dabei rauskommt.

gospiel 31.03.2012 19:21

Einerseits haben Sie Recht, was die Gartenpflege angeht, aber auf der anderen Seite gehört der Garten auch zur Mietsache. Jetzt ist der fast gar nicht nützbar und besteht große verletzungsgefahr für meine Kinder. Aus diesem Gesichtswinkel ist vielleicht bei der Mietminderung was machbar!! Außerdem haben Sie irgendwelche Beweise oder Urteile für Ihre Argumente??

Schöönen Abend

forsetis Experte! 01.04.2012 10:44

Außerdem haben Sie irgendwelche Beweise oder Urteile für Ihre Argumente??

Hallo! Dies ist ein Forum und nicht das Onlinebüro eines Anwalts. Wenn Sie also unbedingt die Miete mindern wollen ohne zuvor eine friedliche Lösung ohne Steingarten anzustreben, sollten Sie unbedingt einen Anwalt für Mietrecht aufsuchen. In einem Forum gibt es keine Rechtsberatung!

Aber noch etwas zum Nachdenken! Wenn es Ihrem Vermieter einfällt Ihr gemietetes Haus taubenblau zu streichen, können Sie auch nicht die miete mindern, weil Ihnen diese Farbe nicht gefällt.

Ich weiß, dieser Vergleich hinkt, aber er kann zum Nachdenken anregen.

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