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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Einblick in die Unterlagen<br />
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Überhöhte Forderungen des Vermieters? Oder tatsächlich gestiegene Kosten und ein höherer Verbrauch? Das fragt sich so mancher Mieter, wenn alljährlich die Nebenkostenabrechnung ins Haus geflattert kommt. Dort steht dann oft: Nachzahlung. Klarheit, ob alles mit rechten Dingen zugeht, schafft ein Einblick in die Unterlagen. Mieter haben in der Regel Anspruch darauf, auf Anfrage Kopien sämtlicher Belege zu erhalten. Allerdings darf der Vermieter seinem Mieter die Kosten für die Kopien berechnen.<br />
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Auf Transparenz achten<br />
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Beim Überprüfen sollten Mieter auch einen Blick auf den Abrechnungsschlüssel werfen. Stimmt er mit den Vereinbarungen im Mietvertrag überein? Entspricht er überhaupt geltendem Recht? Achten Sie auch auf Formulierungen: Werden etwa pauschal "sonstige Kosten" abgerechnet, können Sie dem widersprechen. Sie haben ein Anrecht darauf zu wissen, welche Kosten sich dahinter verbergen. Denn nur so ist die Abrechnung transparent und nachprüfbar. Haben Sie immer noch Bedenken, sollten Sie sich an Experten wenden, zum Beispiel an den örtlichen Mieterverein. Rechtliche Schritte dagegen sind immer erst der letzte Schritt, denn die Kosten für Anwalt und ein mögliches Gerichtsverfahren können enorm sein.<br />
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Nach einem Jahr muss die Abrechnung vorliegen<br />
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Exakt und bestimmten Regeln folgend mussten Nebenkostenabrechnungen schon immer sein. Seit der Einführung des neuen Mietrechts muss es aber auch recht schnell gehen: Spätestens ein Jahr nach Ende des Abrechnungszeitraums muss der Vermieter die Abrechnung vorlegen. Ansonsten verliert er Ansprüche auf eventuelle Nachzahlungen. Ausnahme: Der Vermieter hat die verspätete Abrechnung nicht selbst verschuldet. Umgekehrt gilt: Ergibt eine verspätet abgelieferte Nebenkostenabrechnung, dass der Mieter Geld zurück bekommt, hat er weiterhin Ansprüche darauf.<br />
Quelle:immowelt.de
Stichwörter: tipps + mieter

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