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Hallo.
Ich brauche dringend Hilfe.
Bin zwar sehr bewandert, was die Rechtgrundlagen des Mietrechtes betrifft, doch bin ich mir nicht ganz schlüssig, ob es eine entsprechende gesetzliche Vorschrift gibt, in der benannt ist, ob und wie ein Übergabe- bzw. Abnahmeprotokoll einer Wohnung gefertigt sein muss. ???
Des Weiteren habe ich bis zum jetzigen Zeitpunkt keinerlei Informationen oder Richtlinien gefunden, in denen aufgezeigt wird, ob mündliche Absprachen zum schriftlichen Vetrag (unter Zeugen) gleiche Rechtkräftigkeit aufweisen wie das Schriftstück. ???
Für schnellstmögliche Antworten und Hilfe bin ich sehr dankbar.
LG Hexlein