Bladder 11.02.2011 09:24
Der Vermieter darf die Kaution solange behalten, wie er ein Sicherungsbedürfnis hat.
Im falle der Betriebskosten kann er das 3-4fache eines monatlichen Abschlages einbehalten, den Rest sollte er unverzüglich auszahlen.
Die Betriebskostenabrechnung für 2010 muss spätestens , wenn die Abrechnung mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, am 31.12.2011 ihnen vorliegen.
danny1408 11.02.2011 17:22
Und jetzt muss ich warten bis Dezember,bis ich meine Kaution wieder bekomme???
Ich dachte der der Vermieter darf die kaution nur 6 Monate behalten!
Bladder 11.02.2011 18:13
Diese 6 Monate sind rechtlich nicht bindend.
Sprechen Sie den Vermieter auf eine Teilauszahlung an.