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Hallo, am 31.04.05 bin ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen (die Wohnungsübergabe war am 02.05.05) und seitdem hab ich nix mehr von meiner Vermieterin gehört zwecks Kaution, BK-Abrechnung und offenen Forderungen.
Im Übergabeprotokoll steht folgendes:
"Die Geltendmachungen rückständiger Mieten und sonstiger Forderungen (ggf. Forderungen aus BK-Abrechnungen etc.) bleiben ausdrücklich vorbehalten. Nebenkostenabrechnungen per Mietende bleiben ausdrücklich vorbehalten. Über die Kaution wird innerhalb von 4 Monaten nach Mietvertragsende abgerechnet."
Die 4 Monate sind rum. Bedeutet das das ich dann die Kaution behalten kann und sie an mich keine Forderungen mehr stellen darf?
Kann mir jemand diese Klausel erklären?