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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, am 31.04.05 bin ich aus meiner alten Wohnung ausgezogen (die Wohnungsübergabe war am 02.05.05) und seitdem hab ich nix mehr von meiner Vermieterin gehört zwecks Kaution, BK-Abrechnung und offenen Forderungen.
Im Übergabeprotokoll steht folgendes:
"Die Geltendmachungen rückständiger Mieten und sonstiger Forderungen (ggf. Forderungen aus BK-Abrechnungen etc.) bleiben ausdrücklich vorbehalten. Nebenkostenabrechnungen per Mietende bleiben ausdrücklich vorbehalten. Über die Kaution wird innerhalb von 4 Monaten nach Mietvertragsende abgerechnet."

Die 4 Monate sind rum. Bedeutet das das ich dann die Kaution behalten kann und sie an mich keine Forderungen mehr stellen darf?
Kann mir jemand diese Klausel erklären?
Stichwörter: wegen + zurück + bekommen + frage + kaution

0 Kommentare zu „Frage wegen Kaution zurück bekommen”

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