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Brema hat diese Frage gestellt
Kennt sich hier jemand mit Mietkautionsbürgschaften aus und kann mir etwas zu Laufzeiten und ggf. Kündigungsmöglichkeiten sagen? Kann man, sofern man irgendwann doch flüssig ist die Kautionsbürgschaft früher ablösen?

3 Kommentare zu „Kautionsbürgschaft - Vertrag”

Mischo 26.03.2015 09:42

Ich glaube, dass das möglich ist - allerdings müssen dem dann, glaube ich, alle Parteien (Bürgschaftsgeber, Mieter, Vermieter) der Ablösung zustimmen. Es handelt sich dabei aber nur um das berühmte Halbwissen. ;)

Esra1 26.03.2015 11:00

Hey, hab gerade Mal gegoogelt - es scheint die Möglichkeit zu bestehen, die Kautionsbürgschaft vorzeitig auszulöse

NathalieK 03.09.2015 15:16

In der Regel gibt es keine Mindestlaufzeiten und man kann jederzeit kündigen. Ich weiß nicht, wie es bei den anderen ist aber bei der, die wir haben bekommt man dann eine tagesgenaue Abrechnung. Das heißt, das zu viel gezahlte Geld für das Jahr der Kündigung bekommt man zurück.
Wenn man sich entscheidet, doch eine Barkaution zu hinterlegen, bzw. die Kaution von der alten Wohnung endlich zurückbekommen hat, kann man das mit dem früher Ablösen also jederzeit tun.
In jedem Fall gilt, dass der Vermieter festlegt, welche Sicherheit man hinterlegt, er muss also sowohl der Bürgschaft also auch der Ablösung zustimmen.

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