Susanne
Hallo Jens,
wie kommst Du denn darauf???
Der VM muss das nur stellen, wenn das vorher so besprochen wurde und weiterhin im Mietvertrag schriftlich vereinbart.
Ist das nicht so, musst Du Dich schon selbst darum kümmern.
Gast
hallo jens,
ein Anrecht auf Spüle und Herd hat nur ein Mieter, der eine Wohnung mit Einbauküche bezogen hat oder eine möblierte Wohnung, und auch da nur wenn Spüle und Herd im Mietvertrag als vorhanden angegeben wurden.