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Kein Provisionsanspruch bei nicht berücksichtigtem Mietinteressenten
Entschließt sich ein Vermieter, die Wohnung an einen eigenen, statt an den vom beauftragten Immobilienmakler nachgewiesenen Mietinteressenten, zu vermieten, steht dem Makler kein Schadensersatzanspruch in Höhe der entgangenen Provision zu. Er kann allenfalls einen Auslagenersatz verlangen, soweit ein solcher ausdrücklich vereinbart wurde.
Urteil des LG München I vom 24.11.2004
6 S 5584/04
Handelsblatt vom 08.12.2004