Susanne
Handelt es sich um die Abrechnung 2005? Und damit um den Abrechnungszeitraum 01.01.-31.12. ?
Da der Abrechnungszeitraum noch nicht abgeschlossen ist und das ganze auf Schätzwerten beruht, kannst Du der Abrechnung widersprechen. Wenn der Umlageschlüssel nicht erkennbar ist, liegt ggf. noch ein Formfehler vor.
gracelelly
Ja dir Abrechung ist von 2005. Ich bin am 15.03.05 eingezogen.
Wenn ich mir jetzt die Unterlagen geben lassen möchte, kann er das ja rein theoretisch gar nicht tun, da er die endgültige Abrechung ja noch gar nicht hat, oder?! Ich habe eben keine Lust 750 € zu zahlen (was mir echt zu hoch vorkommt) und später muss ich dann meinem Geld hinterherrennen.
Was muss ich nun tun?
Susanne
Schriftlich aus o.g. Gründen widersprechen. Auf der sicheren Seite bist Du natürlich, wenn Du mit der ganzen Angelegenheit zum Ra gehst .