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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo.
Als ich vor 27 Monaten in meine wohnung einzog, wurde kein übernahmeprotokoll erstellt. im mietvertrag steht drin: "Wohnung wird so übergeben, wie sie am xx.yy.2005 besichtigt wurde."

da ich demnächst ausziehe, stellt sich mir die frage, wer bei einer eventuellen meininungsverschiedenheit die beweislast trägt. die bude war nicht top in ordnung (z.b. riss im waschbecken... etc.) und sie wurde von mir nur begutachtet, als der vormieter noch drin war und ich eine von vielen personen im auswahlverfahren war, also noch gar nicht wußte, dass ich die bude bekomme. hab grad nur angst um meine kaution und wenig lust, noch schäden zu beheben, die nicht von mir stammen... vielen dank.
Stichwörter: kein + Übernahmeprotokoll + auszug + einzug

1 Kommentar zu „kein Übernahmeprotokoll bei einzug... jetzt auszug.”

Ghostraider Experte!

Wahrscheinlich haben Sie Pech, da "Gemietet wie gesehen."
Wenn Sie irgendwie beweisen können das diese Schäden schon bei Einzug waren (Zeugen, aber keine Verwandten oder Freundin die mit in der Wohnung gewohnt hat)kämen Sie gut aus der Sache raus.
Keine Zeugen, Pech, werden Sie wohl blechen müssen.
Sollte eine Private Haftpflicht haben würde diese den ganzen Rummel übernehmen.

Gruß
ghost

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