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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

wir hatten Anfang August eine defekte Klingel an unserer Haustür.

Dies habe ich dem Vermieter (Hausverwaltung) auch gemeldet und es kam der Elektriker.
Der Elektriker ist bei unserer Hausverwaltung angestellt !

Die Klingel musste ausgetauscht werden und jetzt bekomme ich von der Hausverwaltung eine Rechnung über die Klingel und den Arbeitslohn des Elektrikers.
Die Begründung ist, dass in meinem Mietvertrag die Klausel steht, dass ich Kleinreparaturen bis 51 Euro pro Schaden selbst übernehmen muss!

Fällt die defekte Klingel und der Arbeitslohn für den Elektriker auch in diese Kleinreparaturklausel oder muss für sowas der Vermieter aufkommen?
Gibt es darüber eventuell auch schon Urteile?

Schonmal danke für eure Hilfe.
Die nerven langsam echt - mit der Nebenkostenabrechnung kommen sie nicht um die Ecke, unterstellen uns sogar den Zähler manipuliert zu haben weil wir Ihnen zu wenig verbrauchen und das auch noch.
Bin schon etwas genervt.
Stichwörter: klingel + bezahlen + defekte

4 Kommentare zu „Wer muss eine defekte Klingel bezahlen?”

Susanne Experte!

Darüber liesse sich sicher streiten.
I.d.R. greift die Kleinreparatur bei Dingen "die dem direkten Zugriff des Mieters unterliegen", wozu eine Klingel sicherlich zählt.
Meiner Meinung nach, allerdings bin ich kein Elektriker,sollte eine Klingelanlage nicht durch häufige Benutzung abnutzen, so dass der Zustand dem Mieter zuzuschreiben ist.
Ich würde mich z.B. wehren, dass ich nach kurzer Mietzeit eine Klingelreparatur zahle, weil die Klingel schon 30 Jahre in Benutzung ist...

fin Experte!

Handelt es sich um die Klingelanlage für ein Mehrfamilienhaus an der Haustür, so ist es Vermietersache. Handelt es sich um die klingel Ihrer Wohnungstür und wohnen Sie schon ein paar Jahre dort, so kann es durchaus als Kleinreparatur auf Mieterkosten durchgehen.

crazyminx

Wir wohnen seit Mai letzten Jahres in der Wohnung, also seit einem Jahr und 4 Monaten.
In der Zwischenzeit ist der Bewegungsmelder am Haus kaputtgegangen - der wurde ausgetauscht und war nach 3 Tagen wieder kaputt und seitdem haben wir einen eigenen dran, der auch funktioniert.
Da hat natürlich keiner ein Wort darüber verloren (von der Hausverwaltung). <!-- s 8) --><!-- s 8) -->

Und die Klingel befindet sich an unserer Haustür.
Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus, bei dem jede Wohnung einen eigenen Eingang hat, sozusagen wie ein Reihenhaus, nur ums Eck.
Also vier Wohnungen und vier Hauseingänge.

Wir haben zwischenzeitlich mit der Hausverwaltung telefoniert und der meinte nur, wir müssten das eben bezahlen.
Der Elektriker hat angeblich 15 Minuten angegeben und war aber mind. 30 Minuten hier.
Klar <!-- s ;) --><!-- s ;) --> Hätte er mehr angegeben, dann wären sie über den Betrag ihrer Kleinreparaturklausel drübergekommen und wir hätten es gar nicht bezahlen müssen ... <!-- s:? --><!-- s:? -->
Aber er wollte mit dem Elektriker nochmal sprechen - na mal sehen <!-- s :) --><!-- s :) -->

Unser Nachbar (selbst Vermieter) meinte übrigens dass die Klingel zum Haus gehört und nicht vom Mieter bezahlt werden muss <!-- s :) --><!-- s :) -->

fin Experte!

Wenn Sie erst seit Mai letzten Jahres dort wohnen, so ist das nach meinem Rechtsempfinden Sache des Vermieters. Einen Bewegungsmelder hätten Sie auch nicht neu kaufen müssen. Wenn Sie das aber tun, so geht das natürlich auch auf Ihre Kosten.

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