Susanne
Darüber liesse sich sicher streiten.
I.d.R. greift die Kleinreparatur bei Dingen "die dem direkten Zugriff des Mieters unterliegen", wozu eine Klingel sicherlich zählt.
Meiner Meinung nach, allerdings bin ich kein Elektriker,sollte eine Klingelanlage nicht durch häufige Benutzung abnutzen, so dass der Zustand dem Mieter zuzuschreiben ist.
Ich würde mich z.B. wehren, dass ich nach kurzer Mietzeit eine Klingelreparatur zahle, weil die Klingel schon 30 Jahre in Benutzung ist...
fin
Handelt es sich um die Klingelanlage für ein Mehrfamilienhaus an der Haustür, so ist es Vermietersache. Handelt es sich um die klingel Ihrer Wohnungstür und wohnen Sie schon ein paar Jahre dort, so kann es durchaus als Kleinreparatur auf Mieterkosten durchgehen.
crazyminx
Wir wohnen seit Mai letzten Jahres in der Wohnung, also seit einem Jahr und 4 Monaten.
In der Zwischenzeit ist der Bewegungsmelder am Haus kaputtgegangen - der wurde ausgetauscht und war nach 3 Tagen wieder kaputt und seitdem haben wir einen eigenen dran, der auch funktioniert.
Da hat natürlich keiner ein Wort darüber verloren (von der Hausverwaltung). <!-- s --><!-- s -->
Und die Klingel befindet sich an unserer Haustür.
Es handelt sich um ein Mehrfamilienhaus, bei dem jede Wohnung einen eigenen Eingang hat, sozusagen wie ein Reihenhaus, nur ums Eck.
Also vier Wohnungen und vier Hauseingänge.
Wir haben zwischenzeitlich mit der Hausverwaltung telefoniert und der meinte nur, wir müssten das eben bezahlen.
Der Elektriker hat angeblich 15 Minuten angegeben und war aber mind. 30 Minuten hier.
Klar <!-- s --><!-- s --> Hätte er mehr angegeben, dann wären sie über den Betrag ihrer Kleinreparaturklausel drübergekommen und wir hätten es gar nicht bezahlen müssen ... <!-- s:? --><!-- s:? -->
Aber er wollte mit dem Elektriker nochmal sprechen - na mal sehen <!-- s --><!-- s -->
Unser Nachbar (selbst Vermieter) meinte übrigens dass die Klingel zum Haus gehört und nicht vom Mieter bezahlt werden muss <!-- s --><!-- s -->
fin
Wenn Sie erst seit Mai letzten Jahres dort wohnen, so ist das nach meinem Rechtsempfinden Sache des Vermieters. Einen Bewegungsmelder hätten Sie auch nicht neu kaufen müssen. Wenn Sie das aber tun, so geht das natürlich auch auf Ihre Kosten.