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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

seit 5 Tagen habe ich kein Warmwasser mehr. Kann ich Mietminderung erheben?

Seit Mitte Januar regnet es bei uns rein, weil der Balkon überuns undicht ist. Kann ich dafür auch Mietminderung erheben?

Grußß

hexe
Stichwörter: kein + regnet + rein + warmwasser

1 Kommentar zu „Kein Warmwasser und es regnet rein”

Der_Mario Experte!

Warmwasser muss immer zur Verfügung stehen. Die Rechtsprechung hält da 10 % Mietminderung für angemessen.
Wenn es rein regnet, ist das natürlich auch ein erheblicher Mangel. Da kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, wieviel da angemessen ist. Das solltest Du mit einem Fachanwalt klären.

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