Der_Mario
Warmwasser muss immer zur Verfügung stehen. Die Rechtsprechung hält da 10 % Mietminderung für angemessen.
Wenn es rein regnet, ist das natürlich auch ein erheblicher Mangel. Da kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an, wieviel da angemessen ist. Das solltest Du mit einem Fachanwalt klären.