Susanne
Hallo Harald,
die Kosten sind definitiv vom Vermieter zu tragen, siehe auch unter
http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topic_id=6280[/url:2bd3a]
die Auskunft eines Fachanwalts.
Sollte der Vermieter sich weigern, kannst Du vom Zurückbehaltungsrecht gebrauch machen und die Kosten von der Miete abziehen.
swordblade
Susanne ich danke dir für die schnelle hilfe.
Leider ist es so, das mein Versicherungsvertreter sag, das ich das übernehmen muss, oder meine Hausrat wenn ich eine gehabt hätte mit der Begründung:
"Wenn ich dort nicht gewohnt hätte, wäre es nicht zum Einbruch gekommen und dies sind Schäden die von einer Hausrat übernommen werden.
Eine Rechtschutz habe ich nicht. Bin irgendwie hilflos.... <!-- s --><!-- s -->
LG Harald
P.S. diesen Beitrag hatte ich schon gefunden, sei aber zu alt von aussagen meines Versicherungsvertreters.. angeblich hätte sich die geändert. <!-- s --><!-- s -->
Susanne
Sorry, aber der Aussage eines Fachanwalts traue ich mehr als der eines Versicherungsvertreters.
Ich würde Dir raten, Dir eine aktuelle Fachauskunft gegen geringes Entgeld, ich denke mal. 20.-€ Einsatz wird für die kurze Frage reichen, bei http://www.frag-einen-anwalt http://www.frag-einen-anwalt.de <!-- w --> einzuholen. Damit hast Du Rechtssicherheit und kannst, falls Dein VM Probleme macht, zu einem Ra vor Ort gehen. (die Kosten muss der VM dann auch übernehmen)
swordblade
Da hast du recht.
Dann werde ich mir jetzt erstmal eine Fachauskunft einholen.
Werde dich natürlich informieren und ganz lieben Dank für die Hilfe <!-- s --><!-- s -->
LG Harald
swordblade
Sorry, aber der Aussage eines Fachanwalts traue ich mehr als der eines Versicherungsvertreters.
Ich würde Dir raten, Dir eine aktuelle Fachauskunft gegen geringes Entgeld, ich denke mal. 20.-€ Einsatz wird für die kurze Frage reichen, bei http://www.frag-einen-anwalt http://www.frag-einen-anwalt.de <!-- w --> einzuholen. Damit hast Du Rechtssicherheit und kannst, falls Dein VM Probleme macht, zu einem Ra vor Ort gehen. (die Kosten muss der VM dann auch übernehmen)[/quote:e1af6]
Hallo Susanne...
hier ein kleines Update:
habe den Fall einem Anwalt erzählt. Er meinte laut Rechtslage wäre ich nicht haftbar zu machen, wenn es im Mietvertrag nicht festgehalten ist, das ich für solche Schäden aufkommen muss. Einen privaten Brief, auf bitten des Anwaltes, habe ich meinem Vermieter zukommen lassen. Bis jetzt kam keine Stellungnahme. Also mal abwarten. Ich halte dich auf dem laufenden.
LG Harald