strigoi
Hallo!
Ich nehme mal an, ihre Mieter bekommen am Ende des Monats ihr Gehalt- und dann können sie erst die Miete zahlen. Natürlich hätten sie das ihnen vorher mitteilen müssen, aber das sie sie ausnutzen glaub ich nicht. Aber wo kein Geld auf dem Konto ist, kann man nicht überweisen.
Eine fristlose Kündigung ist zulässig, wenn dafür ein wichtiger Grund[/b:6e10d] vorliegt. Das heisst, die normale Beendigung des Mietverhältnisses, also die Einhaltung der Kündigungsfrist muss dem Vertragspartner unzumutbar sein. Ob das so ist, hängt von den Umständen des Einzelfalles ab. Dabei kommt es insbesondere darauf an, in welchem Umfang Mieter und Vermieter ein Verschulden trifft; ausserdem sind die Interessen v. Mieter und Vermieter gegeneinander abzuwägen. Kündigt der Vermieter erst Monate nach einem Vertragsverstoß, zeigt er dadurch selbst, wie gering sein Interesse an der Kündigung ist-die Fortsetzung des Mietverhältnisses ist dann nicht unzumutbar.[/b:6e10d]
Auch bei einer fristlosen Kündigung muss der Mieter nicht "am gleichen Tag" ausziehen. Bleibt er wohnen, muss der Vermieter auf Räumung klagen. Erst mit dem Urteil in der Hand kann der Vermieter die Vollstreckung betreiben.
Allerdings können sich ihre Mieter aufgrund ihrer wirtschaftlichen Situation etc. auf die Sozialklausel berufen, welche vor Rausschmiss schützt selbst wenn der Vermieter ein berechtigtes Interesse hat. Natürlich unter der Voraussetzung die Miete wird in Zukunft pünktlich gezahlt.
Also, einfach ist es nicht einen unliebsamen Mieter loszuwerden. Der potenzielle Nachmieter spielt keine Rolle.
Die einfachere Alternative wäre, den Leuten zu sagen, dass bei drohendem Wohnungsverlust das Sozialamt die Mietschulden übernimmt.
<!-- m --> http://www.mietrecht-forum.com/topic,30773,-ordentliche-kuendigung-trotz-nachzahlung-der-miete-az-viii-z http://www.mietrecht-forum.com/topic,30 ... iii-z.html <!-- m -->
Darum sollen ihre Mieter sich kümmern. Dann sind sie wieder auf dem Laufenden und können die Miete zukünftig pünktlich zahlen. Ich nehme an, das diese Familie einfach durch Kaution und doppelter Miete noch von der alten Wohnung finanziell stark belastet ist, und deshalb nur zahlen können wenn am Ende des Monats Gehalt eingegangen ist. Aber dieses Problem wäre dann ja aus der Welt geschafft. <!-- s --><!-- s -->
Haben sie sich denn eine Schufaauskunft zeigen lassen? Dies ist sehr wichtig, damit man sich als Vermieter keine potenziellen Mietschuldner ins Haus holt.
Grüsse
strigoi
Nachtrag: Mieter haben das Recht, die Kaution in drei Monatsraten zu zahlen. Die erste Rate ist mit der ersten Miete fällig, die beiden anderen müssen jeweils mit den nächsten beiden Mieten gezahlt werden. Keinesfalls später, erst dann liegt ein Verschulden des Mieters vor.
kirtap_de
Hallo danke für die Antwort,
Die Partnerin arbeitet seit Januar und bekommt vom Ihrem Chef(Arzt) kein Gehalt bezahlt. Ich glaube erst 1 Gehalt. Der Partner war Arbeitslos und ist seit März wieder in der Arbeit. Daher auch noch kein Gehalt. Und ich glaube auch, daß er viel auf Provision arbeiten muss. (Vertreter für Staubsauger). Also bin ich mal gespannt, was da überhaupt kommt.
Eines noch. Wir sind überhaupt keine Unmenschen und wollen denen an den Karren fahren, aber wir brauchen halt auch das Geld, nur danach wird halt leider nicht gefragt.
Ich weiß, daß sie Hilfe gekommen könnten (ALG2), aber darum kann ich mich nicht auch noch kümmern und das mit Mietbeihilfe usw.. dauert ja auch bestimmt wieder Zeit. Mal schauen wie wir es anstellen. Auf alle Fälle werden wir mal ganz normal kündigen, denn so verstreicht am wenigsten Zeit.
Danke noch für den Tipp mit der Schufa. Geht das alles so einfach, oder gibt es sonst noch Wichtiges zu beachten, daß wir keine Fehler machen.
Wir wollen nur, daß alles sauber abläuft und wir wollen einfach unsere Ruhe.
DANKE <!-- s --><!-- s -->
strigoi
Ja, eine Kündigung unter Einhaltung der Kündigungsfrist wegen Zahlungsverzug ist gerechtfertigt, sogar ohne vorherige Abmahnung.
Der Vermieter muss schriftlich kündigen und die Kündigung auch begründen,sonst ist sie unwirksam.Bei einer Kündigung wg. Zahlungsverzug muss der Zahlungsrückstand des Mieters genannt werden. Das Kündigungsschreiben muss eigenhändig unterschrieben sein. Die Kündigung muss an alle im Mietvertrag aufgeführten Personen gerichtet sein.
Dies ist erstmal das Wichtigste. Es gibt noch einiges zu beachten, hab nur im Moment keine Zeit. Auf jeden Fall ist ein Anwalt ratsam.
Später mehr, liebe Grüsse <!-- s --><!-- s -->