tenant61
auweia, da hat´s dich aber wirklich hart getroffen. ich hatte mal einen ähnlichen fall; das hat jahre gedauert, bis ich den mieter raus hatte. dennoch: aus heutiger sicht bereue ich das. ich hätte ihn lieber wohnen lassen, den betroffenen nachbarn falls gewünscht eine neue wohnung gestellt, und die neuen von vornherein informiert. das mag schwer begreiflich sein aber es ist so. ich muss jetzt mal eine lanze für die psychisch kranken brechen: ich bin seit einigen jahren selbst psychisch krank und arbeitsunfähig und habe einige "psychiatrieerfahrung" wie man das so nennt. das sind meist ganz liebe menschen. leider ist der umgang mit ihnen für "gesunde" anstrengend und vielleicht manchmal nicht zum aushalten. selbst meine eigene familie hatte zeitweise ihre not mit mir und war glaube ich manchmal ganz froh, wenn ich in irgendeiner klinik verschwunden bin. aber es gibt diese menschen, sie haben ihre probleme und brauchen nicht noch weitere, und die gesunden müssen irgendwie damit umgehen.
hm, sorry, ich würd dir gern ein paar tipps geben. aber vielleicht versuchst du´s erst nochmal so.
fin
Bleiben wir hier einmal beim Mietrecht, denn dies ist ein Rechtsforum.
Ein Mieter kann einen Vermieter nicht "zwingen" einen anderen Mieter rauszuwerfen. Dazu hat er nicht das Recht und der Vermieter hat auch nicht das Recht einen psychisch kranken Menschen die Kündigung zu unterbreiten. So lange der kranke Mieter nicht ständig gegen die Hausordnung verstößt, umherirrt und sich und andere gefährdet, kann man garnichts tun. Sie selbst wären in der Beweispflicht, dass die Mieterin sich nachts (und das muss häufig und regelmäßig vorkommen) lautstark verhält. Und das wäre nur mit Hilfe von Zeugen möglich. Was Sie persönlich an ihr nicht mögen oder sie verdächtigen ist im Moment ganz allein Ihre Privatangelegenheit.
Erst wenn wirklich bereits oben genannte Punkte auftreten, sollte der Vermieter Angehörige informieren oder Behörden, wenn keine Angehörigen sich kümmern oder vorhanden sind. Kündigen aber kann er nicht.
Sie persönlich aber können jederzeit kündigen und sich eine andere Wohnung suchen und Ihre verkaufen.
elsie
@tenant61
Ja klar, ich verstehe auch Deine Seite. Ich lebe schliesslich auch schon 5 Jahre unter meiner Nachbarin und es ist ja nicht so, als wenn ich ihr nicht genug Chancen gegeben hätte. Aber eine Kommunikation mit ihr direkt ist leider nicht möglich. Dazu habe ich auch viel zu viel Angst vor ihr, weil sie dann halt handgreiflich wird <!-- s --><!-- s -->(
Und im Übrigen gehöre ich ab nächster Woche dann auch zu denjenigen mit Psychotherapieerfahrung <!-- s --><!-- s -->
@fin
Ok.Verstehe auch Ihren Ansatz. Aber wie ist es denn, wenn sie zwar nicht ständig aber regelmässig gegen die Hausordnung verstößt? Will heissen, mindestens 1x wöchentlich heulen und schreien in der Zeit von 22:00 - 01:00 Uhr? Zeugen gibts genug, beschweren uns meistens mindestens mit 3 Nachbarn gleichzeitig?
Außerdem hat mir mein Anwalt gesagt, ich muss beim Wohnungsverkauf angeben, dass die Nachbarin häufig sehr laut ist...
Welcher Käufer nimmt dann "so eine" Wohnung????
tenant61
Ein Mieter kann einen Vermieter nicht "zwingen" einen anderen Mieter rauszuwerfen. Dazu hat er nicht das Recht und der Vermieter hat auch nicht das Recht einen psychisch kranken Menschen die Kündigung zu unterbreiten.[/quote:3660d]
wieso soll er das nicht können? selbstverständlich kann er alle legalen mittel ausschöpfen. und ebenso kann ein psychisch kranker gekündigt werden, wenn die zustände nicht mehr tragbar sind. ich habe das mehrfach erfolgreich praktiziert. stolz bin ich darauf allerdings nicht.
im übrigen: wenn du zum frisör gehst, wirst du mit klatsch überhäuft; wenn du beim anwalt oder arzt deines vertrauens sitzt, wirst du sicher auch ein paar private worte wechseln und selbst bei gericht kann es dir passieren, dass der richter abschweift und aus dem nähkästchen plaudert oder privates von sich gibt. das ist menschlich und ist manchmal durchaus geeignet, andere sichtweisen zu vermitteln.
fin
Wir sind hier aber nun mal nicht beim Friseur, beim Arzt, beim Psychologen... Wenn es um psychischen Probleme von Mietern geht, dann sollte man nach auch nach dem Problem angemessene Lösungen suchen.
Wann ein Mieter mit psychischen Problemen gekündigt werden kann, hatte ich bereits in meinem Beitrag erwähnt. Heulen nach 22 Uhr aber gehört nicht unbedingt dazu.
Nochmals die Vorgehensweise hierzu: Durch Zeugen belegen lassen, die Häufigkeit mit Uhrzeitangabe dokumentieren. Auch Aufnahme der Geräusche durch Recorder kann man machen.
Angehörige und Vermieter informieren. Wenn es sehr laut wird, dann Polizei verständigen.
tenant61
ich glaube nicht, dass ein vermieter die richtige person ist, um die psychischen probleme seiner mieter zu lösen oder mildern.
den umweg über private anekdoten zu machen, um bestimmte sichtweisen zu verdeutlichen, halte ich unverändert für legitim. du musst dich dieser meinung ja nicht anschließen; ich mag´s nur nicht besonders, wenn in einem offenen forum jemand anderen zu erklären versucht, wie und was sie schreiben sollen.
abgesehen davon war der kern deiner aussage zu diesem thema "der vermieter kann nicht kündigen". und das war falsch, ist falsch und bleibt falsch.
fin
Es wurde auch nicht behauptet, dass Vermieter die psychischen Probleme eines Mieters lösen sollen. Er ist aber derjenige, der informiert werden sollte, wenn gegen die Hausordnung verstoßen wird wegen ständiger Ruhestörung. Ob das der Fall ist, kann hier kein Außenstehender beurteilen und somit auch nicht ob gerade dieser Person gekündigt werden kann oder nicht.
elsie
Danke für die rege Diskussion. Werde mich also aufs wesentliche Beschränken:
- mein Anwalt hat ebenfalls bestätigt, dass meine Nachbarin gekündigt werden kann und hätte sogar schon lange müssen, denn die Abmahnungen kommen nicht von ungefähr, denn ich schreibe ja schon seit Jahren Lärmprotokolle. Die Polizei war schon mehrfach da.
- Der Vermieter soll natürlich nicht die psychischen Probleme der Mieterin lösen, er soll schlicht für Ruhe und Einhaltung der Hausordnung sorgen!
- Wenn ich aufgrund des Heulens meiner Nachbarin nachts aufwache, ist dies m.E. ein Verstoß gegen die Hausordnung, da dann nicht in Zimmerlautstärke geheult wird, oder??
Bitte kann mir einer von Euch folgendes beantworten?
- Muss ich beim Vermieten bzw. Verkaufen der Wohnung angeben, dass meine Nachbarin "häufig laut" ist?
- Wenn die Ruhestörungen aufhören sollten, wie lange muss ich mit dem Vermieten / Verkaufen warten, bevor ich NICHT mehr erwähnen muß, dass es solche Störungen gab?
DANKE!
fin
Es gibt kein Gesetz, dass Sie dazu verpflichtet einem potentiellen Käufer zu sagen, dass Ihre Nachbarin laut ist. Auch nicht wie lange Sie mit dem Erwähnen des Problems und einem Verkauf der Wohnung warten sollen.
Und : Wenn Sie in der Nacht aufwachen, wegen Heulen der Nachbarin, so bedeutet Ihr Aufwachen kein Verstoß gegen die Hausordnung <!-- s --><!-- s -->
tenant61
na also, es geht doch. die auskunft scheint korrekt und dennoch witzig <!-- s --><!-- s -->
bekannt geben müsstest du einen mangel am objekt. dazu zählt die nachbarin aber wohl kaum. du musst ja auch nicht angeben, wieviele LKWs nachts am haus vorbei fahren. ich wünsch dir viel erfolg, was auch immer du jetzt planst.
Susanne
Meiner Meinung nach müsste das schon angegeben werden. Wenn man aus seinem Eigentum auszieht, weil man sich so massiv gestört fühlt, warum sollte man davon ausgehen, dass es einem potentiellen Mieter ähnlich geht. Möglicherweise könnte das zu einer Anfechtung eines bestehenden MV kommen wegen arglistiger Täuschung= ein Mangel wird dem Mieter vorsätzlich verschwiegen.
elsie
Tja, das hat mir mein Anwalt jetzt leider auch erzählt <!-- s --><!-- s -->
Aber dann komme ich wieder zu meiner Eingangsfrage zurück:
- Habe ich dann überhaupt keine Rechte? D.h. meine Wohnung ist für mich völlig wertlos, denn vermieten kann ich sie nicht, verkaufen kann ich sie nicht und selbst drin wohnen auch nicht...
Ich weiß, wir sind in einem MIETrecht Forum, aber dann müsste ich doch meinen Kaufvertrag auch anfechten können, zwar nicht wegen arglistiger Täuschung (ich wusste ja davon beim Kauf), sondern weil der Verkäufer (der im Übrigen Eigentümer der Wohnung meiner Nachbarin ist) es immernoch nicht geschafft hat, für die Ruhe lt. Hausordnung zu sorgen(wovon ich natürlich beim Kauf ausgegangen bin)?!
Danke!
Susanne
Bei dieser Konstellation wäre dann davon auszugehen, dass auch der Nachbar die Wohnung unter Wert verkaufen musste und diese ggf. sehr preiswert war?
elsie
Nein leider nicht. Jetzt muss ich wohl doch etwas ausholen:
Die Wohnung habe ich im Rahmen der Privatisierung von einer großen Wohnungsbaugesellschaft gekauft. Der Preis war ok, aber nicht günstig. Als ich die Wohnung letzten Sommer erworben habe, war meine Nachbarin seit 2 Jahren nicht mehr laut. Hätte ich in irgendeiner Art Zweifel gehabt, dass die Krankheit meiner Nachbarin wieder ausbrechen könnte, hätte ich die Wohnung nicht gekauft. Ich würde also sagen, ich habe die Wohnung in "gutem Glauben" gekauft, dass die Wohnungsbau vor der Privatisierung diesbezüglich (auch in eigenem Interesse) Abhilfe geschaffen hatte...
Anscheinend war dem nicht so... <!-- s --><!-- s -->
fin
Ich glaube, Sie haben etwas überzogene Erwartungen und die ganze Diskussion hier bringt langsam nichts mehr. Bitte überdenken Sie auch Ihre Erwartungshaltung!
Warum sollte die Wohnungsbaugesellschaft "Abhilfe schaffen" ? Sollen diese und Vermieter gleich alle Menschen entsorgen, die einer Einzelperson auf die Nerven geht? Das wäre in etwa so als wenn Arbeitnehmer den Chef zwingen wollen sich eines Kollegen zu entledigen, der während der Arbeit heult.
Ich möchte hier noch einmal betonen, dass hier andere Vorgehensweisen von Nöten sind. Und noch einmal sind diese: ANGEHÖRIGE INFORMIEREN!
Damit diese sich um die Person kümmern und weitere Maßnahmen einleiten. VERMIETER INFORMIEREN! Damit dieser mit der betreffenden Person sprechen kann und selbst auch Angehörige informieren kann.
Wenn die Frau eindeutig krank zu sein scheint und keinen Angehörigen sich kümmern: BETREUUNGSANTRAG STELLEN!
Eins aber geht nicht: Den Vermieter oder irgendjemand nötigen, dieser Frau die Lebensgrundlage, die Wohnung, zu nehmen, bevor nicht erstere Maßnahmen getroffen wurden!!
elsie
Bitte lesen Sie meine Beiträge vollständig, befor Sie sie kommentieren. Daher hier nochmal zusammengefasst und ergänzt (auch wenn dies hier nicht in ein MIETFORUM gehört):
1) Es geht nicht ums HEULEN, die Frau SCHREIT + HEULT + ZERTRÜMMERT GEGENSTÄNDE
2) Ich bin keine EINZELPERSON, wir sind eine Wohngemeinschaft von 12 Parteien, die GEMEINSAM und MEHRFACH den VERMIETER informiert haben.
3) VERMIETER hat schon mindestens 3 Abmahnungen erteilt, auf die meine Nachbarin NICHT reagiert
4) ANGEHÖRIGE sind informiert und haben selbst ANGST
5) POLIZEI ist informiert
6) BETREUUNGSANTRAG wurde zugestimmt und ist gestellt.
Trotzdem erwarte ich in IRGENDEINER FORM, dass der VERMIETER reagiert, wenn meine NACHBARIN auf die Abmahnungen NICHT REAGIERT.
Ich dachte, man könnte mir hier helfen, aber mir scheint, ich werde auch hier in die Täterrolle gedrängt.
ionagirl 29.03.2018 14:15
Hallo, ich finde, du bist nicht Täter und die anstrengende Mieterin ist es auch nicht. Wir haben selbst einen psychisch kranken Sohn, der im Übrigen niemanden belästigt, weil er sehr ruhig und zurückgezogen lebt. Aber ich habe ihn während stationärer Aufenthalte häufig besucht und auch ich hatte vor manchen Mitpatienten wirklich Angst und mein Sohn auch! Auch wenn man sich klar macht, dass es eine Krankheit ist und auch, wenn man grundsätzlich tolerant ist, gibt es eine Grenze, nämlich die eigene Ruhe- und Erholungsbedürftigkeit. Darauf hast du ein Anrecht! Ich weiß nicht, wie du dein Problem lösen kannst. Manchmal wird kranken Mietern, die sehr auffällig sind, gekündigt. Sie kommen dann in stationäre Behandlung, aber danach stehen sie auf der Straße und sind obdachlos. Ich kann mir vorstellen, dass du dir denkst, "ja, aber ich kanns auch nicht ändern". Ich wollte es nur anmerken. Ich weiß nicht, ob es eine Alternative für dich gibt, aber falls du tatsächlich ausziehst, glaube ich schon, dass du einen Mieter findest, den das nicht stört. Ich wünsche dir alles Gute.
Mietlabor 25.07.2018 17:37
Warum werden Soziopathen in Schutz genommen, die mutwillig andere Mieter belästigen und einschränken, bis diese selbst erkranken. Ausziehen muss wenn überhaupt die Person die das verursacht und da ist das Ordnungsamt, Hausverwaltung und Vermieter in der Pflicht für Ruhe zu sorgen.Das Ordnungsamt ist für die Bußgelder zuständig und wendet sich an untätige Vermieter und Hausverwaltungen.. , so auch an die Störquelle!
Mietlabor 25.07.2018 17:49
PS.: Wenn Zeugen fehlen kann man einen Privatdetektiv buchen der als Beweis vor Gericht zugelassen ist.Ansonsten fleißig Protokollieren und sich selbst mit einer hochwertigen webcam filmen um die Art und Zahl der Belästigungen als Referenz zum Protokoll zu sichern !
Am Besten mit einem Fachanwalt die Miete kürzen (20%+) !!!! VIEL GLÜCK!