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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe trotz Mahnung immer noch keine NK-Abrechung von 2002 erhalten. Die Hausverwaltung sagt, das sie versuchen werden das zu erledigen, wenn sie die Moeglichkeit dazu haben.
Ich habe jetzt gelesen, das man die Moeglichkeit hat alle Vorrauszahlungen der Nebenkosten fuer das Jahr 2002 zurueck zu fordern, wenn keine Abrechnung erfolgt. Schliesslicht weiss ich ja ueberhaupt nicht welche Kosten angefallen sind und vor allem in welcher Hoehe. Insofern muss ich ja davon ausgehen, das keine Kosten angefallen sind [ :-) ] und ich somit nichts bezahlen muss. Wie ist die Lage dort? Habe dazu auch ein Urteil gefunden: Amtsgericht Frankfurt, 33 C 2798/98- 27

Ich gehe davon aus, das eine ordnungsgemaesse Abrechnung nicht mehr erfolgen kann, da es erhebliche Probleme mit der vorherigen Hausverwaltung gab und die Akten nicht mehr zugaenglich sind.
Kann mir einer einen Tip geben? Kennt jemand einen aehnlichen Fall oder entsprechende Urteile dazu?

Danke,
Kuddel
Stichwörter: nebenkosten + rueckerstattung

1 Kommentar zu „rueckerstattung nebenkosten”

Gast Experte!

Eine Nachforderung wirst Du nicht mehr bekommen, da die Abrechnung wahrscheinlich verjährt ist.

Man hat aber Anspruch auf eine Abrechnung. Ich würde meinem Vermieter jetzt eine Frist setzen, und danach die Vorrauszahlung reduzieren.

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