Susanne
So wie ich verstanden habe sind alle 4 WG-Mitglieder Hauptmieter eines Mietvertrags. Dieser Vertrag kann insgesamt nur von allen gegenüber dem Vermieter gekündigt werden. Da hier kein Untermietverhältnis besteht kann demnach einem gleichberechtigten Hauptmieter durch einen/alle anderen Hauptmieter nicht gekündigt werden.
(dies setzt natürlich voraus, dass der Gekündigte dies auch weiss-möglicherweise zieht er ja nun von sich aus aus, in dem Glauben, er hätte eine rechtsmässige Kündigung)
Conrad
Also ist das keine rechtmässige Kündigung.
Wenn er dahinterkommt, dass es keine wahr, kann er da rechtliche Schritte vornehmen?
Kann er da zB Mietminderung einfordern oder ähnliches wegen" blabla die haben mich verarscht und ich hatte einen Monat stress gehabt wegen denen etc pp" ?
Susanne
Frei nach dem Motte "Nichtwissen schützt vor Strafe nicht" wäre es durchaus möglich, dass die "Kollegen" schadenersatzpflichtig sind.