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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe eine Frage bzgl. des Mietvertrags und möchte gerne wissen, ob das ein Gesamtmietvertrag oder jeder als Untermieter hier bei uns unterschrieben hat.
Ich hab hier vor meinen Augen für mich ein ganz normalen Mietvertrag "Mietvertrag für Wohnräume" von dem Landesverband
Haus & Grund e.V.
Dieser Vertrag stammt aus dem Jahre 1998 und wurde von den damaligen 4 WG-Gründern + Vermieter unterschrieben.
Zudem steht in dem Vertrag: " Änderungen und Ergänzungen des Vertrages erfolgen schriftlich".
Jedesmal wenn ein Mitbewohner ausgezogen ist und dafür ein neues Mitglied eigezogen ist, haben wir lediglich dem Vermieter einen Nachtrag zum Mietvertrag zugeschickt, indem die aktuellen Mitbewohner aufgezählt werden und die Ergänzung, sprich wer, wann aus dem Mietvertrag entlassen wird und wer, wann dafür einziehen wird.
In dem Nachtrag steht auch, dass in allen anderen Punkten der Mietvertrag unverändert gilt.
Dieser Nachtrag wurde von allen aktuellen Mitbewohner + dem Neu-Mieter + Vermieten unterschrieben mit Ort und Datum.
Wir haben ihm gestern eine Kündigung vor die Tür gelegt, die am 30.Nov.
wirken soll, indem er aufgefordert wird innerhalb eines Monats 30Dez. auszuziehen unterschrieben von allen Mitbewohner außer dem Gekündigten und dem Vermieter.
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Meine Frage lautet:

- Welchen Mietstatus haben die Mitglieder der Wohngemeinschaft? (Hauptmieter/Untermieter)

- Können wir einen Mitbewohner innerhalb eines Monats aus dem gültigen Mietvertrag kündigen, wenn außer dem Gekündigten alle unteschreiben?

- Können wir diesen Mitbewohner überhaupt kündigen?
Stichwörter: kündigung + wohngemeinschaft

3 Kommentare zu „Kündigung in einer Wohngemeinschaft”

Susanne Experte!

So wie ich verstanden habe sind alle 4 WG-Mitglieder Hauptmieter eines Mietvertrags. Dieser Vertrag kann insgesamt nur von allen gegenüber dem Vermieter gekündigt werden. Da hier kein Untermietverhältnis besteht kann demnach einem gleichberechtigten Hauptmieter durch einen/alle anderen Hauptmieter nicht gekündigt werden.
(dies setzt natürlich voraus, dass der Gekündigte dies auch weiss-möglicherweise zieht er ja nun von sich aus aus, in dem Glauben, er hätte eine rechtsmässige Kündigung)

Conrad

Also ist das keine rechtmässige Kündigung.
Wenn er dahinterkommt, dass es keine wahr, kann er da rechtliche Schritte vornehmen?
Kann er da zB Mietminderung einfordern oder ähnliches wegen" blabla die haben mich verarscht und ich hatte einen Monat stress gehabt wegen denen etc pp" ?

Susanne Experte!

Frei nach dem Motte "Nichtwissen schützt vor Strafe nicht" wäre es durchaus möglich, dass die "Kollegen" schadenersatzpflichtig sind.

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