Flip199
Vielen Dank für die Antworten. Ghost das beruhigt mich dann doch etwas. Nur zur Info ich bin Tochter, nicht Sohn. Aber das ändert ja nichts an der Situation. Der Name Flip irritiert da immer etwas...
Auf Dauer bräuchte ich natürlich alleine auch keine 4-Zimmer-Wohnung. Aber wenn Mutter im Heim wäre, müsste ich ja auch noch einen Teil ihrer Kleidung bei mir behalten, denn dort wäre nicht so viel Platz dafür. Und deshalb müsste ich dann schon eine größere Wohnung haben. Und da bei uns die Mieten für kleinere Wohnungen auch nicht viel billiger sind und ein Umzug auch kostet, wäre natürlich die einfachste Lösung dort bleiben zu können.
Ich weiß natürlich auch nicht, ob die wirklich versuchen würden, mich rauszubekommen. Aber wenn man sich mal erkundigt, kann das ja mal nicht schaden.
Danke an Euch Beide und viele Grüße
Flip
Ghostraider
Warum soll denn den der Mietvertrag kündigt werden ?
Als Sohn im elterlichen Haushalt hast Du ein Wohnrecht auch ohne Mietvertrag und wenn die Mutter im Altersheim geht brauch Sie doch nicht die Wohnung kündigen. Wo soll Sie den hinkommen wenn sie Dich mal besuchen will?
Es wird für die alte Dame schön sein bei Besuch die eigenen 4 Wände wieder zusehen, als nach dem Auszug nur immer fremde Mauern zu sehen, ob im Altenheim oder beim Sohn in einer anderen Wohnung.
Solange die Mutter lebt kann die Wohnung weiter gehalten werden und es ist auch keine Überlassung an dritte da Du als Sohn zur Familie gehörst.
Anders ist es wenn die Mutter stirbt, da brauch der Vermieter Dich nicht als Nachmieter akzeptieren und dann musst Du raus.
Um ganz sicher zu gehen würde ich mal einen Rechtsanwalt darüber befragen.
Gruß
ghost
Susanne
Da Du nicht im Mietvertrag stehst bekommst Du auch keine Kündigung, ggf. Deine Mutter wg. Überlassung an Dritte, was verboten ist. Zieht Deine Mutter aus, musst auch Du ausziehen. Obwohl Du so lange dort wohnst lässt sich daraus kein Recht ableiten dort weiterhin zu wohnen, den Mietvertrag zu übernehmen noch einen neuen zu bekommen. Selbst wenn Deine Mutter als Hauptmieterin stirbt und Du erbst hat der VM ein Sonderkündigungsrecht, d.h. auch in diesem Fall muss er Dich nicht als Mieter übernehmen.
Du solltest mit dem Vermieter sprechen und nehmen, was Du kriegen kannst.