Susanne
Hallo Toni,
hast Du den Teppich vom Vormieter übernommen, so hast Du auch die Rückbaupflicht. Grundsätzlich gehört das Abschleifen und versiegeln von Parkett nicht zu den Schönheitsreparaturen, ist aus meiner Sicht durch die Rückbaupflicht aber eine Schadenersatzleistung.
Sowas übernimmt die Haftpflicht, dort solltest Du anfragen. Die Haftpflicht wehrt auch unberechtigte Forderungen ab bzw. ermittelt bei Schadenersatz den Zeitwert.
Ghostraider
Da kann ich der Susanne nur Recht geben. Obwohl sich das Parkett nicht in seine Einzelteile ablösen dürfte und hier ein Mangel vorliegt den der Vermieter zu vertreten hat.
Ich würde aber nochmals versuchen mit säubern von kurzen Stücken und viel sauberen Wasser diesen Klebefilm zu entfernen.
Das geht, da diese Kleber wasserlöslich sind und wenn nicht immer frisches Wasser genommen wird man diesen Kleber in verdünnter Form immer wieder aufträgt.[/color:89d5b]
Wenn dies gelingt hat der Vermieter keinen Grund mehr auf Ihre Kosten den Boden abschleifen und versiegeln zu lassen, den dann wäre er wieder für den Boden zuständig.
Anderseits wenn eine Haftpflicht besteht den Schaden dieser melden, vielleicht bezahlt diese auch eine professionelle Reinigung, die ja auch preiswerter ist.
Gruß
ghost
toni1701
Danke für die schnellen Antworten!
Folgendes zur Eigenreinigung (die sich bestimmt einige Tage hinziehen würde, da ich ja auch noch einen Job habe...):
gemäß Aussage des Fachmannes, der sich das heute angeguckt hat, sollte man hier besser nicht mit Wasser (oder sonstigen Flüssigkeiten) arbeiten, weil das Parkett dieses aufsaugt und eventuell Schaden nehmen könnte.
Mal 'ne andere Sichtweise:
hätte nicht schon der Vorgänger VORHER mit dem Vermiter klären müssen, ob er solch einen Kleber, der ja nachweislich das Parkett verschandelt, überhaupt anwenden darf?
Sicherheitshalber hätte ich mir an seiner Stelle so etwas sogar schriftlich vom Vermieter geben lassen, für den Fall der Fälle <!-- s:? --><!-- s:? -->
Falls diese "Genehmigung" nicht vorliegen sollte, hat der Vormieter doch (ob wissentlich, oder nicht) grob vorsätzlich gehandelt...?!
Und falls sie erteilt worden sein sollte, wäre ich doch aus dem Schneider <!-- s --><!-- s -->
Hm, anwaltlicher Rat wäre hier angebracht, aber leider zu teuer... <!-- s --><!-- s -->
LG
Toni
vemi
Hallo Toni,
dein Fachmann hat recht. Zuviel Feuchtigkeit schadet dem Parkett und kann noch mehr Schaden verursachen. Finger weg von Wasser oder Lösungsmittel zum ablösen.
Ich bin zwar kein Mietrechtsanwalt, aber ich denke auch, dass du mit Übernahme des Fußbodenbelages die Rückbaupflicht übernommen hast. Leider hast du dich damals nicht über die Art der Verlegung informiert (wer macht das schon). Den Vermieter trifft aus meiner Sicht keine Schuld und hat Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Parkett, sprich ein Kleberfreies Parkett.
Gruß Vemi
Ghostraider
<!-- s --><!-- s --> Glauben Sie ich würde einen Vermieter fragen ob ich meinen Teppich kleben darf?
<!-- s --><!-- s --> <!-- s --><!-- s --> Glauben Sie Ein Vermieter sagt dazu ja?
Nein, es ist ja das dumme dabei das wenn man Teppiche kauft man dieses verfl....te Zeug von Fixiermittel kaufen soll und man bekommt es auch fast aufgedrängt, obwohl man mit einfachen Kleister den selben Effekt erzielt.
Nein, wenn ich einen Boden vom Vermieter in der Wohnung habe kann ich diesen ohne Erlaubnis mit anderen Böden belegen. Außer Steinfliesen, die sind genehmigungspflichtig.
Nur wenn ich irgend einen Boden verlegt habe auch wenn es schwimmender Laminat ist und beschädige den darunter liegenden Boden bin ich ersatzpflichtig.
Eine Auskunft bei einem Rechtsanwalt ohne Schriftverkehr, da kommen Sie mit gut 100 € hin und das dürfte die Sache wert sein wenn vielleicht ? ? ? ? eine viel größere Summe gespart werden kann.
Private Haftpflicht besteht nicht ? ? ?
Sofort abschließen für später. ( drei Monate Wartezeit bis diese dann greift. Greift jetzt aber nicht mehr für diese Sache )
Gruß
ghost
Ghostraider
Hier habe ich was ganz neues und sehr interessantes gefunden was alles was vorher gesagte in die Ecke stellt. <!-- s --><!-- s -->
Der vom Vormieter verlegte Teppichboden gilt als mitvermietet[/b:ba921], wenn nicht im Mietvertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Soweit notwendig, muss der Vermieter den Teppichboden ersetzen. Zieht der Mieter aus, muss er den Bodenbelag nicht entfernen [/b:ba921](LG Berlin 63 S 31/88 GE 89, 999; LG Mainz 3 S 4/96 WM 96, 759).
Nach diesen beiden Urteilen müsste wenn nichts im mietvertrag anders geregelt ist, also dort nicht steht das der Mieter den Bodenbelag vom Vormieter übernommen hat, der Vermieter für alles aufkommen muss.
Ich würde mit diesen Urteilen zum Rechtsanwalt dackeln und sehen was dieser dazu sagt.
Gruß
ghost
toni1701
Hallo Ghostrider,
vielen Dank für die weitere Recherche und nicht zuletzt auch für die Mitteilung der interessanten Ergebnisse!
Hab' mir mal den Mietvertrag und auch das Wohnungsübergabeprotokoll (Einzug) zur Brust genommen und finde dort nichts im Zusammenhang mit dem 'Holzboden'. Lediglich zum Thema 'Teppich' findet sich im Mietvertrag unter §15 Kleinreparaturen, Reinigung von Teppichböden[/b:77f87] der Hinweis, dass mitvermietete Teppichböden ... vom Mieter regelmäßig und fachmännisch auf eigene Kosten zu reinigen sind (...bei vertragsgemäßen Verbrauch in Zeitabständen von jeweils drei Jahren)[/i:77f87].
Gelten denn die Urteile auch für das Parkett (ist ja auch ein Bodenbelag), oder wirklich nur für Teppiche? Wenn ich das richtig interpretiere wäre dieser Bodenbelag (Parkett) ja mitvermietet gewesen (dafür habe ich ja u. a. Miete bezahlt) und müsste jetzt bei Auszug vom Vermieter [/b:77f87]wieder instandgesetzt werden, oder?
In der Zwischenzeit habe ich vom Vermieter die Kostenvoranschläge angefordert und auch mit meinem Versicherungsvertreter telefoniert, und ihm die Lage geschildert (Privathaftpflicht besteht). Evtl. könne die Versicherung den entstandenen Schaden übernehmen, das wird derzeit geprüft..
Besser wäre es natürlich, wenn der VM alleine dafür aufkommt, da er (es ist eigentlich eine sie) mir in den letzten Tagen nur noch krumm kommt <!-- s --><!-- s --> (da hat sie jetzt eine defekte Steckdose gefunden, im Garten müsste eigentlich noch die Hecke geschnitten und der Rasen gemäht werden, und warum sind die Terassenplatten eigentlich so von Moos zugewuchert...?!)! Keine Worte... <!-- s:? --><!-- s:? -->
LG
Toni
Ghostraider
Teppichböden reinigen hat nichts mit Kleinreparaturen zu tun. <!-- s --><!-- s -->
Aber es ist erlaubt die Reinigung von Teppichböden dem Mieter aufzulegen.
Parkettböden brauch der Mieter nur normal reinigen. Die weitere Pflege wie Abziehen und versiegeln liegt in der Verantwortung des Vermieters und wird mit der Miete mit bezahlt. (Werterhaltung)
Instandsetzungen aller Art und egal von welchem vermieteten Teil der Wohnung obliegt dem Vermieter.
Wenn Sie im Mietvertrag zur Gartenpflege herangezogen wurden so gehört das Hecke schneiden und Rasenmähen zu Ihren Pflichten. Nur der Vermieter kann Ihnen nicht vorschreiben wann Sie die einzelnen Arbeiten auszuführen haben. <!-- s --><!-- s -->
http://www.finanztip.de/recht/mietrecht/gartenpflege-mieterpflichten.htm
http://www.pro-wohnen.de/Mietrecht_Gartenarbeit.htm
Im zweiten Link (Gartenarbeit) steht unten etwas über Moosbewuchs auf der Terrasse. Bitte lesen.
Die Steckdose würde ich eben ersetzen und schon ist wieder ein Stück Friede da. <!-- s --><!-- s -->
Und nun sehen Sie zu das Sie von der Tante loskommen. <!-- s --><!-- s -->
Gruß
ghost
toni1701
Hallo,
nachdem ich mich ja nun in abwartender Stellung ob der Antwort des Versicherungsvertreters nach Erhalt der Kostenvoranschläge der Vermieters befinde, erhalte ich mit heutiger Post folgendes vom VM mitgeteilt:
"...,
wie bereits persönlich besprochen, ist der Fußboden im WZ in o. g. Wohnung noch abzuschleifen. Diese Arbeiten sind notwendig geworden, da Sie den Teppichboden, der auf dem Parkett lag, von dem Vormieter zum Gebrauch übernommen haben. Bei Entfernung des Teppichbodens haben Sie festgestellt, dass dieser verklebt ist und der Kleber sich nicht so eonfach entfernen lässt. Somit ist das Abschleifen des Fußbodens notwendig und von Ihnen zu erledigen. Nach den mit vorliegenden Angeboten betragen die Kosten für Schleifen und Versiegeln des Fußbodens ca. € 1.500,00. Es bleibt Ihnen überlassen, diese Arbeiten selbst, oder durch mich in Auftrag zu geben.
Als Erledigung der Arbeiten habe ich als Frist den 15. November 2007 vorgesehen.
Bedenken Sie bitte, dass die Mietzahlung bis zur Vollständigen Übergabe der Wohnung fällig ist.
..."
Im Verlauf des Nachmittages kam Sie dann nochmal persönlich bei mir vorbei, um mir ein Kostenvoranschlag einer Firma vorbeizubringen. Dieser beläuft sich auf € 1.707,11...
Habt Ihr dazu bitte einige Meinungen für mich? Danke!
LG
Toni
Ghostraider
Ich würde den Vermieter mal auf die Urteile von (LG Berlin 63 S 31/88 GE 89, 999; LG Mainz 3 S 4/96 WM 96, 759) die aussagen das der vom Vormieter verlegte Teppichboden gilt als mitvermietet, wenn nicht im Mietvertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Soweit notwendig, muss der Vermieter den Teppichboden ersetzen. Zieht der Mieter aus, muss er den Bodenbelag nicht entfernen[/quote:097f2]und Sie sozusagen gar nicht den Teppich entfernen mussten.
Zudem würde ich mir selbst einen Kostenvoranschlag einholen (der bestimmt preiswerter ist oder wird) und nach diesem würde dann Abgerechnet oder die Arbeit durchgeführt.
Um den Palaver mit dem Vermieter zu verkürzen würde ich einen Rechtsanwalt aufsuchen und diesem zur Vorsicht auch mal die Urteile benennen ( Wenn er diese nicht selbst schon kennt) und mich da beraten lassen und notfalls durch ihn den Vermieter anschreiben lassen.
Der Rechtsanwalt ist preiswerter wie den Boden abschleifen und versiegeln lassen.
Gruß
ghost